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Politik
  Stärkung der Patientenrechte
Risiko oder Chance für die Zahnärzteschaft? (Teil 2)


Dr. Ulrike Brand-Bloier,
Vorstandsreferentin Praxisführung
/Zahnärztliches Personal

Zum Inhaltsverzeichnis
  Um die derzeitigen politischen Entwicklungen auf dem Gebiet des Patientenschutzes zu verstehen und sie auch als Chance für die Zahnärzteschaft zu begreifen, ist die Kenntnis gesellschaftspolitischer Strömungen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland sowie des europäischen Auslands notwendig.

Der Vertrag von Amsterdam vom 1.5.1999 bezog nach Aufgabe der Blockadehaltung des Vereinten Königreiches unter anderem das Sozialprotokoll in den EG-Vertrag ein. Damit erfolgte eine weitere Kompetenzübertragung auf die EU-Kommission. Bisher war diese nur für die Koordinierung der unterschiedlichen Sozialversicherungssysteme der Mitgliedstaaten zuständig, nunmehr erhielt sie die Möglichkeit, soziale Mindeststandards in den Bereichen soziale Sicherheit und sozialer Schutz der Arbeitnehmer zu erlassen. Dazu kommen ergänzend deutlich erweiterte Kompetenzen im Bereich der Gesundheitspolitik und des Verbraucherschutzes: Dem Verbraucher steht ein umfassendes Recht auf Information und die Schaffung von Organisationen zur Vertretung seiner Interessen zu. Ziel ist auch die Wahrung der wirtschaftlichen Interessen der Verbraucher, z.B. bei Finanzdienstleistungen. Verbraucherschutz bedeutet die Abwehr von Risiken aus einem Verbrauchsakt, der auch Dienstleitungen umfasst. Dort liegt nach Ansicht der EU-Kommission noch manches im Argen, u.a die Haftungsregelung für Leistungserbringer betreffend.

Zunächst sollte eine rechtsvergleichende Studie Aufschluss über Vorgehensweise zum Verbraucherschutz auf nationaler Ebene liefern, ein eventueller Regelungsbedarf zunächst von der EU-Kommission an die nationalen Wirtschaftsverbände weitergegeben werden, z.B. auf dem Wege von Modellversuchen. Bei mangelndem Erfolg nationaler Regelungen wäre ein Tätigwerden der Kommission via Richtlinien, Verordnungen und Qualitätsmanagementsystemen unumgänglich.

Spannungsfeld
Diese Position der EU-Kommission steht dabei im grundsätzlichen Spannungsfeld zwischen der erklärten Subsidiarität des EG-Rechtes, den Bestrebungen nach Dezentralisierung, staatlicher Deregulierung und allgemeiner politischer Tendenz zum Vorrang der Selbstverwaltung.

Neuer EU-Vorstoß in Richtung Dienstleistungshaftungsrichtlinie gestartet
Derzeit gibt es neue Initiativen der EU-Kommission, einen Regelungsansatz zur Neukonzeption der Dienstleistungshaftung zu finden, die den medizinischen Sektor hinsichtlich Qualitätssicherung und Verbraucherschutz stark tangieren könnte. Ein "Grünbuch der Europäischen Kommission über zivilrechtliche Haftung für fehlerhafte Produkte" soll allgemeine Grundsätze und Haftungsprinzipien der Produkthaftungsrichtlinie auf freiberufliche, personengebundene Dienstleistungen übertragen. Dieses Grünbuch findet sich derzeit im Meinungsbildungsprozess der betroffenen Berufsverbände.

Der Bundesverband der Freien Berufe (BFB) hat in einer umfangreichen Stellungnahme seine ablehnende Haltung zu diesen europäischen Bestrebungen kundgetan. Zitat: "Da berufsrechtliche Vorschriften den Haftungsschutz des Verbrauchers derzeit ausreichend gewährleisten, lehnen wir eine Übertragung der Grundzüge der Produkthaftungsrichtlinie auf freiberufliche Dienstleistungen ab."

Der für das Gesundheitswesen zuständige Kommissar der EU, David Byrne, bezeichnete in einer Stellungnahme Ende 1999 die Transparenz als den Kern des Verbraucherschutzes, um dem Konsumenten eine freie Auswahl und Entscheidung zu ermöglichen. Dazu ist eine umfangreiche Kenntnis der Sachlage nötig, wirksame Schutzmechanismen sowie der Rechtsweg müssten für den Verbraucher garantiert sein.

In unserem Lande gab eine große Anfrage der SPD-Fraktion am 4.5./5.5.1998 an den Deutschen Bundestag mit dem Titel "Patientenselbstbestimmung und Patientenschutz bei fehlerhafter medizinischer Behandlung" den Anstoß zur eingehenden Diskussion über Patientenrechte. Die Position von Patienten gegenüber den Leistungserbringern wurde im Rahmen des Patientenschutzes für unzureichend erachtet, eine enge Verknüpfung von Verbraucherschutz und qualitätssichernden Maßnahmen im Bereich der Leistungserbringung postuliert. Inhaltlich bezog sich diese Anfrage auf die Transparenz medizinischer Tätigkeit, Modelle eines Patientenschutzes, Gutachter- und Schlichtungsstellen sowie die Inanspruchnahme von Gerichten.

Daraus resultierte eine länderübergreifende Arbeitsgruppe unter Federführung von Bremen und Hamburg, die in Vorarbeit zur Gesundheitsministerkonferenz im Jahre1999 eine "Patientencharta" entwarf. Das Ziel sollte keine neue Kodifizierung von Rechten sein, sondern lediglich eine Zusammenstellung von Informationen für Patienten und Ärzte. Unterschiedliche Fachverbände, Gesundheitsministerien der Länder sowie das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Gesundheit waren an der Ausarbeitung beteiligt. Die Bundeszahnärztekammer besaß lediglich marginale Einflussmöglichkeiten, entschloss sich aber letztendlich, das Papier grundsätzlich zu unterstützen. Für die Bayerische Landeszahnärztekammer gab die Verfasserin dieses Artikels diverse kritische Stellungnahmen zu den einzelnen Fassungen der Arbeitsentwürfe zum einen über die Bundeszahnärztekammer, zum anderen direkt gegenüber dem Bayerischen Staatsministerium ab. Von Seiten der Bayerischen Landesahnärztekammer besteht nach wie vor Zurückhaltung gegenüber der Endfassung dieses Papiers "Patientencharta" (zwischenzeitlich umbenannt in "Patientenrechte in Deutschland - heute").

Patientenschutzgesetz bis Ende 2000 geplant
Die Perspektiven und Zukunftsplanungen der Politik zum Verbraucherschutz und Ausbau der Patientenrechte stützen sich auf ein höchst fragwürdiges Rechtsgutachten der Professores Francke und Hart aus dem Jahre 1998. Dieses Gutachten vermischt in zweifelhafter Art und Weise Bestandsaufnahme und Fortentwicklung von Patientenrechten, ohne eine vorherige Klärung des Bedarfs vorzunehmen. Ziel der Weiterentwicklung des Patientenschutzes in Deutschland soll, wie von der Bundesgesundheitsministerin an verschiedenen Stellen ausgeführt, die Verabschiedung eines Patientenschutzgesetzes bis zum Jahresende 2000 sein. Dagegen wird seitens der Bayerischen Landeszahnärztekammer in enger Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Gesundheit ein entschiedenes Votum einzulegen sein.

Dennoch hat sich zum Jahresende 1999 eine neue Arbeitsgruppe "Patientenrechte in Deutschland. Fortentwicklungsbedarf und Fortentwicklungsmöglichkeiten" kon stituiert. Diese Arbeitsgruppe besteht aus drei Unterarbeitsgruppen, die sich mit folgenden Schwerpunktgebieten befassen: Verbesserung der Transparenz im Gesundheitswesen, institutionelle Erweiterung der Patientenbeteiligung, Verbesserung der Behandlungsfehlerhaftung. Die Leitung liegt diesmal in Händen des Bundesministeriums für Gesundheit. Derzeit wird an der Materialsammlung gearbeitet.

Kooperation des Bayerischen Sozialministeriums zugesichert
Das Bayerische Staatsministerium ist aktiv in der Arbeitsgruppe "Verbesserung der Transparenz" im Gesundheitswesen involviert, die sich mit so zukunftsweisenden Themen wie "Schaffung qualitätsgesicherter Informationen über die Anbieter von Gesundheitsdienstleistungen", "Stärkung der gesundheitlichen Aufklärung und der Gesundheitsförderung", "Stärkung der Gesundheitsinformation durch Aufbau spezieller Krankheitsinformationseinrichtungen", "Schaffung/Unterstützung anbieterunabhängiger Anlauf- und Beratungseinrichtungen", "Verstärkung der Informations- und Beratungstätigkeiten der Krankenkassen", "Umorientierung bei der Gesundheitsförderung" und "Änderung des Wettbewerbsrechts für Ärzte" befasst.

Damit bestehen für die Bayerische Landeszahnärztekammer in zugesicherter Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Gesundheit bei diesen Arbeitsfeldern Möglichkeiten, eigene Sichtweisen einzubringen.

Die Zahnärzteschaft besitzt einmal mehr die Möglichkeit, offensiv eigene Gestaltungsspielräume zu nutzen und im Sinne unseres Berufsstandes aktiv zu steuern. Sollte der zahnärztliche Berufsstand diese Option verfallen lassen, drohen bürokratische Fesseln und Fremdbestimmung.


 
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