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Management
  Arbeitssicherheit: BLZK-Präventionskonzept aus Sicht BGW


Interview mit Dipl.-Ing. Christian Reinke, Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege

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Dipl.Ing. Christian Reinke Die Schulungen seitens der Bayerischen Landeszahnärztekammer für die Kollegen im Rahmen des Präventionskonzeptes sind angelaufen. Das Konzept versteht sich als Alternative zur betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Regelbetreuung. BLZK-Hauptgeschäftsführer Peter Knüpper wollte für die Leser von ZBay von der BGW wissen, wie sie das Modell bewertet und wie es nach der Modellphase weitergeht.
Dipl.-Ing. Christian Reinke,
BGW Hamburg

Foto: Duwentäster

ZBay: Das Präventionskonzept der Bayerischen Landeszahnärztekammer zur betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung von Zahnarztpraxen wird derzeit umgesetzt. Wie bewertet die Berufsgenossenschaft dieses Konzept?

Dipl.-Ing. Christian Reinke: Der Vorstand der BGW sieht darin eine Basis, auf der die Länderzahnärztekammern in Zusammenarbeit mit den Praxisinhabern die Forderungen gemäß VBG 122/123 umsetzen können. Die BGW bewertet das Prinzip des Präventionskonzeptes positiv, den verantwortlichen Zahnarzt als Sicherheitsverantwortlichen mit der Arbeitsschutzthematik vertraut zu machen und ihn entsprechend zu schulen.

Das Präventionskonzept berücksichtigt in besonderer Weise die Belange der Zahnärzteschaft und stellt eine sinnvolle Auslegung der Regelungen gemäß VBG 122/123 dar. Der Praxisinhaber als Sicherheitsverantwortlicher kann mit Unterstützung seiner Kammer die Pflichten gemäß Arbeitssicherheitsgesetz und den einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften erfüllen.

ZBay: Warum hat die BGW denn nicht gleich das so genannte Unternehmermodell, wie es bei anderen Berufsgenossenschaften möglich ist, zugelassen?

Dipl.-Ing. Christian Reinke: Das Unternehmermodell ist nur in solchen Bereichen wirtschaftlich attraktiv, in denen die jeweils anzuwendenden Unfallverhütungsvorschriften relativ hohe sicherheits- technische Einsatzzeiten festlegen, und somit die Alternative Regelbetreuung entsprechend aufwendig ist. In der durchschnittlichen Zahnarztpraxis müssen nach der VBG 122 jährlich jedoch nur sicherheitstechnische Mindesteinsatzzeiten von 1,0 bis 1,5 Stunden geleistet werden.

ZBay: Das Konzept der Bayerischen Landeszahnärztekammer ist also als Alternative zur Regelbetreuung zu verstehen?

Dipl.-Ing. Christian Reinke: Im Kern nimmt die von der Kammer getragene zentrale Beratungs- und Betreuungsinstanz - die Stelle für Arbeitssicherheit und betriebsärztliche Betreuung - Aufgaben nach dem Arbeitssicherheitsgesetz wahr. Sie erfüllt dazu alle fachkundlichen Anforderungen. Um zeitliche und inhaltliche Synergie- und Pool-Effekte zu erzielen und damit die Qualität und den Wirkungsgrad der Betreuung zu erhöhen, werden bestimmte Aufgaben überbetrieblich zusammengefasst und erledigt. Dazu werden die teilnehmenden Zahnärzte entsprechend geschult und fortgebildet. Im Unterschied zum Unternehmermodell ist die Betreuungsinstanz also permanent vorhanden und hat das Geschehen in der Hand.

ZBay: Und wie geht es nach der Modellphase weiter?

Dipl.-Ing. Christian Reinke: Das Präventionskonzept unterliegt einer Befristung, nach deren Ablauf eine Bewertung vorgenommen wird. Wir haben mit den beteiligten Kammern ein konstruktives Gespräch Anfang Dezember vergangenen Jahres geführt. Dabei hat die Bayerische Landeszahnärztekammer Vorschläge zur Evaluation dieses Konzeptes vorgestellt. Wir erwarten eine gemeinsame Stellungnahme aller beteiligten Kammern. Auf Grundlage eines Erfahrungsberichtes wird unsere Selbstverwaltung, an der Arbeitgeber und Arbeitnehmer mitwirken, über eine Verlängerung dieses Konzeptes Ende 2001 entscheiden.

ZBay: Herr Reinke, wir danken Ihnen für dieses Gespräch.


 
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