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Management:
Brennpunkt GOZ
  Das SIM/Plant-Verfahren
Darstellung und Berechnungsmöglichkeit


Dr. Thomas Leibig,
Referent für Honorierungssysteme der BLZK

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In zunehmendem Maße wird in der Diagnostik, in der prä-operativen Planung und in der postoperativen Beurteilung in Chirurgie und Implantologie die Computertomographie angewandt. Nach Umwandlung der radiologischen CT-Daten in spezialisierten Rechenzentren kann der Behandler anschließend in seiner Praxis die konvertierten Daten in den Praxis-PC einlesen und mit dem Planungsprogramm SIM/Plant interaktiv bearbeiten.

Mit Hilfe der Computertomographie können präoperativ exakte Bestimmungen der Gewebedimension in allen drei Raumrichtungen am geplanten OP-Ort vorgenommen werden. Limitierende anatomische Strukturen wie Nervlage, Sinusausdehnung oder Knochenstrukturen können relativ zum Eingriffsort beurteilt werden. Die Computertomographie ermöglicht die dreidimensionale maßhaltige Erfassung der zu beurteilenden Gewebestrukturen.
Die am Bild ermittelten Maße entsprechen mit großer Genauigkeit den tatsächlichen Werten am Patienten. Die Bilder selbst sind verzerrungsfrei.
Bei der Computertomographie handelt es sich um echte Schnitte und keine Summationsbilder.

Anhand der reproduzierbaren Zuordnung Gewebedichte <-> Grauwert können Rückschlüsse auf die Dichte der dargestellten Strukturen gezogen werden. So kann z.B. im Vorfeld einer Implantation an der Implantationsstelle die Knochenqualität abgeschätzt werden.
Nach Konvertierung der CT-Daten in einem spezialisierten Processing-Center, wofür Kosten anfallen, können diese aufbereiteten Daten dann mittels des Planungsprogrammes SIM/Plant bearbeitet werden. Es ist somit dem Behandler möglich, die CT-Daten seines Patienten auf seinem PC selber auszuwerten, beliebige Schnittbilder zu erzeugen, genaue Messungen durchzuführen und operative Eingriffe zu simulieren. Die Planung kann jederzeit in allen Schritten ausgedruckt werden. Voraussetzung hierfür ist die SIM/Plant-Software.

Steht kein PC oder die SIM/Plant- Software zur Verfügung, kann auch vom Processing-Center gegen Entgelt der maßstabgetreue Ausdruck der Bilddaten mit allen benötigten Schnittebenen, falls gewünscht auch die Implantatsimulation, vorgenommen werden. Die daraus resultierenden Ausdrucke werden dann dem Behandler zugesandt.

Empfohlene Berechnung
Die Berechnung sollte, beruhend auf einer Empfehlung der GOZ-Referenten der AG-Süd, die sich unter Federführung der Bayerischen Landeszahnärztekammer am 31.3./1.4.2000 in Freiburg trafen, folgendermaßen vorgenommen werden, sofern der Behandler mittels der Software selber auswertet:

  • GOÄ 5370 - computergesteuerte Tomographie des Kopfes (1,0 >1,8 > 2,5). Die Röntgenleistung soll auf der zahnärztlichen Liquidation erscheinen, da der Zahnarzt die Befundung und Auswertung einschließlich der Implantationssimulation vornimmt, in der Röntgenpraxis hingegen nur die Aufnahmen erstellt werden. Der Zahnarzt bezahlt den Radiologen (für einen Teil der Röntgenleistung).
  • GOÄ 5377 - Zuschlag für computergesteuerte 3-D-Rekonstruktion, pro Implantatplanung (1,0).
  • GOZ 900 - Implantatbezogene Analyse uund Vermessung, je Kiefer (1,0 > 2,3 > 3,5).
  • Die Rechnung des Processing-Centers für die Aufbereitung der CT-Daten und Konvertierung kann als Materialkostenrechnung auf der Liquidation des Zahnarztes oder mit der Eigenlaborrechnung für die Erstellung der Positionierungsschiene als Laborposition berechnet werden. Der Zahnarzt bezahlt das Processing-Center.

Weitere Positionen fallen im direkten Zusammenhang mit dem SIM/Plant-Verfahren nicht an. Alle anderen zahnärztlichen Leistungen sind nach tatsächlichem Aufwand und Erbringung berechenbar, so z.B. Situationsmodelle zur Diagnose oder Planung nach GOZ 005 oder 006, prä- und postoperative Röntgenaufnahmen .

Werden vom Processing-Center das Procedere der Auswertung, Planung, Simulation etc. vorgenommen, so fällt beim Zahnarzt nur die GOZ-Position 900 an. Die Kosten des Processing-Centers sollten dann ebenfalls wie oben beschrieben weitergegeben werden.


 
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