Ausbilderhandbuch für Zahnärzte


Hinweis

Für Auszubildende mit Ausbildungsbeginn ab 1. August 2022 gilt eine neue Ausbildungsverordnung. Aufgrund der neuen Ausbildungsverordnung werden diese Seiten derzeit überarbeitet.

Für Auszubildende mit Ausbildungsbeginn vor dem 1. August 2022 gelten die bisherigen Bestimmungen unverändert fort.

Förderinitiative für Ausbildungspraxen – „Fit for Work“

Mit „Fit for Work - Chance Ausbildung” fördert die Bayerische Staatsregierung aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) die betriebliche Ausbildung von Jugendlichen, die einem besonderen Wettbewerb unterliegen.

Bewilligungsbehörde ist das:
Zentrum Bayern Familie und Soziales
Hegelstr. 2
95447 Bayreuth
Tel.: 0921 6053 388 (vormittags)
Kontaktformular: www.zbfs.bayern.de/kontakt
E-Mail: esf@zbfs.bayern.de

Dort erhalten Sie auch Auskünfte und Beratung zu den Fördermöglichkeiten.

Fit for Work auf stmas.bayern.de

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