Ausbildung

Wo erhalte ich die Unterlagen zum ZFA-Ausbildungsvertrag? Wohin muss ich diesen zur Genehmigung senden?

Die für ein Ausbildungsverhältnis notwendigen Unterlagen erhalten Sie beim jeweils für die ausbildende Zahnarztpraxis zuständigen Zahnärztlichen Bezirksverband. Nach Abschluss ist der Ausbildungsvertrag dreifach inklusive der erforderlichen Anlagen zur Genehmigung an den Zahnärztlichen Bezirksverband zurückzusenden.

Wo und wann meldet man sich zur ZFA-Zwischen- und Abschlussprüfung an?

Die Formulare für die Anmeldung zur Zwischen- und Abschlussprüfung werden in der Regel über die Berufsschulen verteilt. Die Rückgabe erfolgt ebenfalls entweder über die Berufsschule oder direkt an den Zahnärztlichen Bezirksverband. Auskunft zu den Anmeldefristen erhalten Sie bei dem für Ihr Ausbildungsverhältnis zuständigen Zahnärztlichen Bezirksverband.

Wie kann ich eine Zweitschrift für ein verlorenes Prüfungszeugnis meines ZFA/ZAH-Abschlusses ausstellen lassen?

Zweitschriften für das ZFA-Prüfungszeugnis oder die ZFA-Urkunde erhalten Sie beim Zahnärztlichen Bezirksverband, bei dem das betreffende Ausbildungsverhältnis zuletzt eingetragen war.

Wo kann eine ausländische Berufsausbildung auf Gleichwertigkeit mit dem Ausbildungsberuf ZFA in Deutschland überprüft werden?

Die zentrale Stelle zur Überprüfung der Gleichwertigkeit ausländischer Berufsqualifikationen mit dem deutschen Referenzberuf der/des Zahnmedizinischen Fachangestellten ist die Zahnärztekammer Westfalen-Lippe.
Auf der Website finden Sie Informationen, Ansprechpartner und den Antrag zur Anerkennung.

www.zahnaerzte-wl.de

Ansprechpartner

Zahnärztliches Personal
Carola Berger
Tel.: 089 230211-330
Fax: 089 230211-331

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Fortbildung
Marei Rose
Tel.: 089 230211-334
Fax: 089 230211-335

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Zahnärztliches Personal
Jeannette Ludwig
Tel.: 089 230211-332
Fax: 089 230211-333

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