Referat Honorierungssysteme

Bundesweiter Interessenvertreter

Das Referat Honorierungssysteme leistet einen wesentlichen Beitrag zur Durchsetzung zahnärztlicher Interessen im Leistungs- und Gebührenrecht. Es arbeitet bundesweit mit staatlichen und zahnärztlichen Stellen zusammen. Als Ansprechpartner für die bayerischen Zahnärzte gibt das Referat Auskunft bei Fragen zur Anwendung und Auslegung der Gebührenordnungen für Zahnärzte (GOZ) und der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

Verwaltungsaufgaben und juristische Beratung

Die Verwaltung der BLZK arbeitet den Referenten zu und ist Ansprechpartner für Patienten, Praxen, Erstatter sowie Gerichte. So werden beispielsweise Beurteilungen für Kostenerstatter erstellt oder Fragen zu Heil- und Kostenplänen von Patienten beantwortet. Bei juristischen Fragen steht für den Bereich Honorierungssysteme zudem Rechtsanwältin Susanne Ottmann-Kolbe, Leiterin der Stabsstelle Honorierungssysteme/GOZ der BLZK, zur Verfügung.

GOZ 2012

Die Baustelle GOZ 2012 steht weiterhin im Fokus der Referatsarbeit. Die BLZK vertritt die Auffassung, dass die Gebührenordnung weder den Stand der Wissenschaft noch die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die Ausübung der Zahnheilkunde berücksichtigt. Durch Informationsveranstaltungen und Publikationen, wie die GOZ-Kalkulationshilfe, stellt die BLZK den bayerischen Zahnärzten Hilfsmittel zur Verfügung, um sie bei der Umsetzung der GOZ zu unterstützen.

Das Referat berichtet regelmäßig über die aktuellen Entwicklungen mit:

Nachrichten

Alterszahnheilkunde

GOZ aktuell

Der demografische Wandel wird künftig in vielen Bereichen eine gesellschaftliche Herausforderung darstellen. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes sinkt die Zahl der Menschen im jüngeren Alter, gleichzeitig steigt die Zahl älterer Personen. Maßgebliche Gründe für den stark wachsenden Anteil von Hochbetagten sind ein gesundheitsbewusster Lebensstil, verbesserte Arbeitsbedingungen und Fortschritte in der medizinischen Versorgung.

Mit dieser Entwicklung ändern sich auch die Anforderungen an die zahnmedizinische Behandlung. Ältere Menschen haben besondere Bedürfnisse und brauchen oftmals aufgrund von Erkrankungen mehr Zuwendung. Werden Patienten pflegebedürftig, ist ein Besuch in der Praxis meist nicht mehr möglich. Dann müssen sie zu Hause oder in einer Pflegeeinrichtung behandelt werden. Senioren hingegen, die sich noch guter Gesundheit erfreuen, können mitunter hohe Erwartungen an die zahnärztliche Versorgung stellen.

Das Referat Honorierungssysteme der Bayerischen Landeszahnärztekammer informiert in diesem Beitrag über Besonderheiten und Abrechnungsbestimmungen im Zusammenhang mit der Behandlung älterer Patienten.

Vollständiger Artikel mit den Berechnungen und Tabellen aus dem BZB

Artikel aus dem BZB 4/2024 als PDF lesen (509 KB)


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Moderne Füllungstherapie und Zahnerhaltung

GOZ aktuell

Für die moderne Füllungstherapie stehen eine Vielzahl von Materialien und Methoden zur Verfügung. Diese ermöglichen ein Zahnsubstanz schonendes, minimalinvasives Vorgehen. Zusätzlich garantieren qualitativ hochwertige Komposite Stabilität und genügen höchsten ästhetischen Ansprüchen. So vorteilhaft die entsprechenden Eingriffe für Patienten sind, an Zahnärztinnen und Zahnärzte stellen sie hohe Anforderungen. Zahnrestaurationen, die präzise an die vorhandenen Zähne angepasst und funktionell stimmig gestaltet werden, sind zeitintensiv und anspruchsvoll. Zusätzlich kommen kostspielige Instrumente und Materialien zum Einsatz.

In diesem Beitrag informiert das Referat Honorierungssysteme der Bayerischen Landeszahnärztekammer über die Berechnungsmöglichkeiten der modernen Füllungstherapie.

Vollständiger Artikel mit den Berechnungen und Tabellen aus dem BZB

Artikel aus dem BZB 3/2024 als PDF lesen (685 KB)


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Implantologie

GOZ aktuell

Die Implantologie stellt die fortschrittlichste Methode dar, um sowohl einzeln verloren gegangene Zähne als auch einen zahnlosen Kiefer funktionell, ästhetisch und komfortabel mit Zahnersatz versorgen zu können. Dank moderner Technologien und gewebeschonender Operationstechniken ist die Insertion von Implantaten selbst bei reduziertem Knochenangebot möglich.

Obwohl das Kapitel K (Implantologische Leistungen) zum 1. Januar 2012 in der Gebührenordnung für Zahnärzte überarbeitet wurde, bilden weder die zur Verfügung stehenden Gebührenpositionen noch deren unzureichende Bewertungen den gegenwärtigen Entwicklungsstand ab.

In diesem Beitrag informiert das Referat Honorierungssysteme der Bayerischen Landeszahnärztekammer über Leistungen, die im Zusammenhang mit einer Implantation stehen.

Vollständiger Artikel mit den Berechnungen und Tabellen aus dem BZB

Artikel aus dem BZB 1-2/2024 als PDF lesen (685 KB)


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Digitale Zahnheilkunde

GOZ aktuell

Immer mehr Zahnarztpraxen setzen auf digitale Verfahren und Prozesse, da sie für den Behandler mehr Präzision und für Patienten mehr Komfort ermöglichen. Sowohl bei der Diagnostik und Planung als auch während der Behandlung können digitale Technologien eingesetzt werden. Darüber hinaus werden immer mehr organisatorische Abläufe wie Terminvergabe, Behandlungsaufklärung und Anamnese digitalisiert. Selbst die Anfertigung von Zahnersatz im zahntechnischen Labor erfolgt zunehmend digital.

Das Referat Honorierungssysteme der Bayerischen Landeszahnärztekammer befasst sich in diesem Beitrag mit Besonderheiten bei digitalen Leistungen in der Zahnarztpraxis.

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Artikel aus dem BZB 12/2023 als PDF lesen (495 KB)


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Parodontologie

GOZ aktuell

Die Abrechnung von parodontologischen Leistungen bei Privatpatienten hat in den vergangenen beiden Jahren für Furore gesorgt. Mit dem Inkrafttreten der Richtlinie zur systematischen Behandlung von Parodontalerkrankungen wurde das Leistungsangebot im GKV-Bereich erheblich gestärkt. Allerdings sind keine der BEMA-Leistungen, die auf der S3-Leitlinie „Die Behandlung von Parodontitis Stadium I bis III“ basieren, mit den in der Gebührenordnung im Kapitel E (Leistungen bei Erkrankungen der Mundschleimhaut und des Parodontiums) verfügbaren Leistungen vergleichbar. Dies ist auch ein Ausdruck dessen, dass die GOZ im Vergleich zum BEMA in zunehmendem Maße ins Hintertreffen gerät.

Um diesem Umstand entgegenzuwirken, veröffentlichte die Bundeszahnärztekammer dazu im September 2021 ein Positionspapier und im April 2022 ein weiteres, in dem sie entgegen ihres bisherigen Grundsatzes abwich und konkrete Analogziffern als unverbindliche Beispiele benannte. Im Mai 2022 publizierte die Bayerische Landeszahnärztekammer eine „Übersetzung“ der BEMA-Positionen in Analogleistungen. Erwartungsgemäß widerstrebten die Vorschläge von BZÄK und BLZK sowohl den privaten Krankenversicherungen als auch den Beihilfestellen.

Als politischer Kompromiss wurden schließlich von der Bundeszahnärztekammer mit den Vertretern der privaten Krankenversicherung und der Beihilfe eine Reihe von Beschlüssen zur Analogberechnung von Leistungen der Parodontaltherapie gefasst, die im Dezember 2022 bekanntgegeben wurden.

Das Referat Honorierungssysteme der Bayerischen Landeszahnärztekammer befasst sich im Folgenden mit den Beschlüssen und den Gebühren zur Berechnung von parodontalen Leistungen.

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Artikel aus dem BZB 11/2023 als PDF lesen (429 KB)


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Minimalinvasive Zahnheilkunde

GOZ aktuell

Die moderne Zahnheilkunde bietet eine Vielzahl von minimalinvasiven Möglichkeiten, um Zahnsubstanz zu erhalten, Gewebe zu schonen und operative Eingriffe so gering wie möglich – und dadurch weitestgehend schmerzfrei – durchzuführen.

Dank wissenschaftlicher Fortschritte, innovativer Technologien und hochwertiger Materialien sind minimalinvasive Behandlungskonzepte in sämtlichen Bereichen der Zahnmedizin möglich. Für den Patienten wirken sich diese Verfahren äußerst positiv aus, da mögliche Risiken oder Komplikationen verringert und den Patienten zeitaufwendige Praxisbesuche erspart werden können.

Das Referat Honorierungssysteme der BLZK gibt Beispiele zur Berechnung der minimalinvasiven Therapie.

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Artikel aus dem BZB 10/2023 als PDF lesen (429 KB)


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Kontakt

Dr. Dr. Frank Wohl
Tel.: 089 230211-360
Fax: 089 230211-361


Tipps zur Abrechnung

PAR-Leistungen richtig berechnen
BZB 5/2022, S. 40-47

Abrechnen – aber wie?
Besonderheiten in der KFO
BZB 7-8/2021, S. 40-41


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