Weitergehende Techniken - Beispiel DVT

Zahnärzte, die im Besitz der Fachkunde im Strahlenschutz nach Nr. 1 der Tabelle 4.3.1 der Fachkunderichtlinie (Fachkunde 1, Grundfachkunde – siehe Tabelle unten) sind, haben die Möglichkeit durch einen geeigneten, von der zuständigen Stelle anerkannten, Spezialkurs nach Anlage 3.2 der Fachkunderichtlinie die Fachkunde Digitale Volumentomografie (DVT) zu erwerben.

Nach der erfolgreichen Teilnahme an diesem Kurs ist es erforderlich bei der jeweiligen zuständigen Stelle, in Bayern die Bayerische Landeszahnärztekammer, die Fachkundebescheinigung zu beantragen.

Fachkundebescheinigung beantragen

Die erfolgreiche Teilnahme am letzten Kurs darf für die Ausstellung der Fachkundebescheinigung nicht länger als fünf Jahre zurückliegen.

Tabelle: Fachkunde im Strahlenschutz


Ansprechpartner

Strahlenschutz
Stefanie Ehrl
Telefonisch erreichbar:
Mo–Do: 8.30 bis 11.30 Uhr
und 12.30 bis 15.00 Uhr
Fr: 8.30 bis 12.00 Uhr
Tel.: 089 230211-352
Fax: 089 230211-353


Strahlenschutz
Claudia Vierheller
Telefonisch erreichbar:
Mo–Do: 8.30 bis 11.30 Uhr
und 12.30 bis 15.00 Uhr
Tel.: 089 230211-344
Fax: 089 230211-345


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