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Dauernd besetzt?
Tun wir gemeinsam etwas dagegen: NOG-GOZ-Hotline
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Auch beim zweiten
GKV-Neuordnungsgesetz wird eine ungute Tradition in der
Sozialgesetzgebung aufrechterhalten:
Viele für unsere tägliche Arbeit wichtige Details in der
Umsetzung werden erst sehr spät bekannt. Trotz aller
Informationsveranstaltungen stehen Sie vor Ort und wir im
Zahnärztehaus vor einem großen Berg von Fragen.
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Von der neuen Gesetzeslage ist
auch die Zahnärztekammer betroffen. Die Berechnung des
Zahnarzthonorars erfolgt nach der privaten Gebührenordnung GOZ.
Die GKV geht damit einen großen Schritt auf den privaten Bereich
zu. Unsere Aufgabe ist es, dafür zu sorgen, daß dieser Schritt
wirklich ein Schritt nach vorne und nicht zurück wird.
Die Kammer hat sich daher entschlossen, eine NOG-GOZ-Hotline
einzurichten. Hier sollen jene Abrechnungsfragen beantwortet
werden, die wir in der nächsten Zeit verstärkt erwarten.
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Faxen Sie uns
Ihr Problem
an die neue
NOG-GOZ-
Hotline unter:
089/72401-619
Formular
E-Mail-Anfragen
unter: goz@blzk.de
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Nun ist die Zahnärztekammer mit
Rücksicht auf Ihre Kammerbeiträge personell nur knapp besetzt.
Wir halten also für gelegentliche Arbeitsspitzen kein extra
Personal vor und müssen daher schon einmal Wichtiges von weniger
Wichtigem in der Bearbeitung zeitlich trennen.
Ihre Fragen zur Abrechnung des Zahnersatzes sollen jedoch nicht
unbeantwortet bleiben. Wenn Sie technisch darauf eingerichtet
sind, schicken Sie uns Ihr Problem gerne als Telefax (oder senden
Sie uns eine E-Mail unter goz@blzk.de). Dies ist die schnellste
und sicherste Problemlösung. Es hilft uns auch herauszufinden,
in welchen Bereichen ergänzende schriftliche Informationen für
alle Kollegen erforderlich sind, oder auf welche Punkte wir in
den Fortbildungsveranstaltungen besonderen Wert legen müssen.
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Last but not least hilft die
schriftliche Fax-Anfrage oder per Email auch Ihren Mitarbeitern,
die Frage wirklich auf den Punkt zu bringen. Vielleicht löst
sich dabei auch das eine oder andere Problem, wenn man noch
einmal in den Unterlagen nachgesehen hat. Mit freundlichen Grüßen Ihre Bayerische
Landeszahnärztekammer
GOZ-Referat DR. G. HERMANN, DR. TH. LEIBIG
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