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Email an das GOZ-Referat

Dauernd besetzt?
Tun wir gemeinsam etwas dagegen: NOG-GOZ-Hotline

  Auch beim zweiten GKV-Neuordnungsgesetz wird eine ungute Tradition in der Sozialgesetzgebung aufrechterhalten:
Viele für unsere tägliche Arbeit wichtige Details in der Umsetzung werden erst sehr spät bekannt. Trotz aller Informationsveranstaltungen stehen Sie vor Ort und wir im Zahnärztehaus vor einem großen Berg von Fragen.

  Von der neuen Gesetzeslage ist auch die Zahnärztekammer betroffen. Die Berechnung des Zahnarzthonorars erfolgt nach der privaten Gebührenordnung GOZ. Die GKV geht damit einen großen Schritt auf den privaten Bereich zu. Unsere Aufgabe ist es, dafür zu sorgen, daß dieser Schritt wirklich ein Schritt nach vorne und nicht zurück wird.
Die Kammer hat sich daher entschlossen, eine NOG-GOZ-Hotline einzurichten. Hier sollen jene Abrechnungsfragen beantwortet werden, die wir in der nächsten Zeit verstärkt erwarten.

Faxen Sie uns Ihr Problem an die neue NOG-GOZ- Hotline unter: 089/72401-619

Formular

E-Mail-Anfragen unter: goz@blzk.de
Nun ist die Zahnärztekammer mit Rücksicht auf Ihre Kammerbeiträge personell nur knapp besetzt. Wir halten also für gelegentliche Arbeitsspitzen kein extra Personal vor und müssen daher schon einmal Wichtiges von weniger Wichtigem in der Bearbeitung zeitlich trennen.
Ihre Fragen zur Abrechnung des Zahnersatzes sollen jedoch nicht unbeantwortet bleiben. Wenn Sie technisch darauf eingerichtet sind, schicken Sie uns Ihr Problem gerne als Telefax (oder senden Sie uns eine E-Mail unter goz@blzk.de). Dies ist die schnellste und sicherste Problemlösung. Es hilft uns auch herauszufinden, in welchen Bereichen ergänzende schriftliche Informationen für alle Kollegen erforderlich sind, oder auf welche Punkte wir in den Fortbildungsveranstaltungen besonderen Wert legen müssen.

 

Last but not least hilft die schriftliche Fax-Anfrage oder per Email auch Ihren Mitarbeitern, die Frage wirklich auf den Punkt zu bringen. Vielleicht löst sich dabei auch das eine oder andere Problem, wenn man noch einmal in den Unterlagen nachgesehen hat.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Bayerische Landeszahnärztekammer
GOZ-Referat

DR. G. HERMANN, DR. TH. LEIBIG

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