| Nummer |
Leistung |
Punktzahl |
Gebühr
in DM |
| 200 |
Versiegelung
von kariesfreien Zahnfissuren mit aushärtenden
Kunststoffen, je Zahn |
90 |
9,90 |
| 201 |
Behandlung
überempfindlicher Zahnflächen, je Kiefer |
50 |
5,50 |
| 202 |
Exkavieren
und temporärer Verschluß einer Kavität, als
selbständige Leistung |
100
|
11,
|
| 203 |
Besondere
Maßnahmen beim Präparieren oder Füllen von
Kavitäten (z. B. Separieren, Beseitigen
störenden Zahnfleisches, Stillung einer
übermäßigen Papillenblutung), je Kieferhälfte
oder Frontzahnbereich |
65
|
7,15
|
| 204 |
Anlegen
von Spanngummi, je Kieferhälfte oder
Frontzahnbereich |
65
|
7,15
|
| 205 |
Präparieren
einer Kavität, Füllen mit plastischem
Füllmaterial einschließlich Unterfüllung,
Anlegen einer Matrize oder Benutzen anderer
Hilfsmittel zur Formung der Füllung, einflächig |
150
|
16,50
|
| 206 |
Polieren
einer einflächigen Amalgamfüllung in einer
folgenden Sitzung |
30
|
3,30
|
| 207 |
Präparieren
einer Kavität, Füllen mit plastischem
Füllmaterial einschließlich Unterfüllung,
Anlegen einer Matrize oder Benutzen anderer
Hilfsmittel zur Formung der Füllung,
zweiflächig |
210
|
23,10
|
| 208 |
Polieren
einer zweiflächigen Amalgamfüllung in einer
folgenden Sitzung |
40
|
4,40
|
| 209 |
Präparieren
einer Kavität, Füllen mit plastischem
Füllmaterial einschließlich Unterfüllung,
Anlegen einer Matrize oder Benutzen anderer
Hilfsmittel zur Formung der Füllung,
dreiflächig |
300
|
33,
|
| 210 |
Polieren
einer dreiflächigen Amalgamfüllung in einer
folgenden Sitzung |
50
|
5,50
|
| 211 |
Präparieren
einer Kavität, Füllen mit plastischem
Füllmaterial einschließlich Unterfüllung,
Anlegen einer Matrize oder Benutzen anderer
Hilfsmittel zur Formung der Füllung, mehr als
dreiflächig oder Eckenaufbau |
380
|
41,80
|
| 212 |
Polieren
einer mehr als dreiflächigen Amalgamfüllung in
einer folgenden Sitzung |
60
|
6,60
|
| 213 |
Parapulpäre
oder intrakanaläre Stiftverankerung einer
Füllung oder eines Aufbaus, je Stiftverankerung |
110
|
12,10
|
| |
Die
Leistung nach der Nummer 213 ist je Zahn
höchstens dreimal berechnungsfähig. Die Kosten
für die Verankerungselemente sind gesondert
berechnungsfähig. |
|
|
| 214 |
Präparieren
einer Kavität und Füllen mit Metallfolie
(gehämmerte Füllung) einschließlich
Unterfüllung, Polieren und Materialkosten |
950
|
104,50
|
| |
Die
Kosten für die Metallfolie sind gesondert
berechnungsfähig. |
|
|
| 215 |
Einlagefüllung,
einflächig |
550
|
60,50
|
| 216 |
Einlagefüllung,
zweiflächig |
820
|
90,20
|
| 217 |
Einlagefüllung,
mehr als zweiflächig |
1200
|
132,
|
| 218 |
Vorbereitung
eines zerstörten Zahnes mit plastischem
Aufbaumaterial zur Aufnahme einer Krone |
150
|
16,50
|
| 219 |
Vorbereitung
eines zerstörten Zahnes durch gegossenen Aufbau
mit Stiftverankerung oder Schraubenaufbau zur
Aufnahme einer Krone |
450
|
49,50
|
| |
Die
Kosten für die Verankerungselemente sind
gesondert berechnungsfähig. |
|
|
| 220 |
Versorgung
eines Zahnes oder Implantats durch eine Vollkrone
(Tangentialpräparation) |
900
|
99,
|
| 221 |
Versorgung
eines Zahnes durch eine Vollkrone (Hohlkehl- oder
Stufenpräparation) |
1300
|
143,
|
| 222 |
Versorgung
eines Zahnes durch eine Teilkrone mit
Retentionsrillen oder -kasten oder mit Pinledges
einschließlich Rekonstruktion der gesamten
Kaufläche |
1550
|
170,50
|
| |
Neben
den Leistungen nach den Nummern 220 bis 222 sind
Leistungen nach den Nummern 205 bis 212 nicht
berechnungsfähig. |
|
|
| |
Durch
die Leistungen nach den Nummern 215 bis 217 und
220 bis 222 sind folgende zahnärztliche
Leistungen abgegolten: Präparieren des Zahnes
oder Implantats, Relationsbestimmung,
Abformungen, Einproben, provisorisches
Eingliedern, festes Einfügen der Einlagefüllung
oder Krone, Nachkontrolle und Korrekturen. |
|
|
| |
Teilleistungen
nach den Nummern 220 bis 222: |
|
|
| 223 |
Enden
die Leistungen mit der Präparation eines Zahnes,
so ist die Hälfte der jeweiligen Gebühr
berechnungsfähig. |
|
|
| 224 |
Sind
darüber hinaus weitere Maßnahmen erfolgt, so
sind drei Viertel der jeweiligen Gebühr
berechnungsfähig. |
|
|
| 225 |
Eingliederung
einer konfektionierten Krone in der
pädiatrischen Zahnheilkunde |
210
|
23,10
|
| |
Die
Kosten für die konfektionierte Krone sind
gesondert berechnungsfähig. |
|
|
| 226 |
Schutz
eines präparierten oder frakturierten Zahnes
durch eine abnehmbare konfektionierte Hülse |
100
|
11,
|
| |
Die
Kosten für die konfektionierte Hülse sind
gesondert berechnungsfähig. |
|
|
| 227 |
Eingliederung
einer provisorischen Krone zum Schutz eines
präparierten oder frakturierten Zahnes und zur
Sicherung der Kaufunktion, einschließlich
Entfernung |
270
|
29,70
|
| 228 |
Eingliederung
einer provisorischen Krone mit Stiftverankerung
zum Schutz eines präparierten oder frakturierten
Zahnes und zur Sicherung der Kaufunktion,
einschließlich Entfernung |
320
|
35,20
|
| |
Das
Wiedereingliedern derselben provisorischen Krone,
gegebenenfalls auch mehrmals, einschließlich
Entfernung, ist mit den Gebühren nach den
Nummern 227 und 228 abgegolten. |
|
|
| 229 |
Entfernung
einer Einlagefüllung, einer Krone, eines
Brückenankers, Abtrennen eines Brückengliedes
oder Steges |
180
|
19,80
|
| 230 |
Entfernung
eines Wurzelstiftes |
270
|
29,70
|
| 231 |
Wiedereingliederung
einer Einlagefüllung oder Krone oder
Wiederherstellung einer Verblendschale an
herausnehmbarem Zahnersatz |
145
|
15,95
|
| 232 |
Wiederherstellung
einer Krone, eines Brückenankers, einer
Verblendschale oder Verblendung an festsitzendem
Zahnersatz, gegebenenfalls einschließlich
Wiedereingliederung und Abformung |
350
|
38,50
|
| 233 |
Maßnahmen
zur Erhaltung der vitalen Pulpa bei Caries
profunda (Exkavieren, indirekte Überkappung,
gegebenenfalls temporärer Verschluß) |
110
|
12,10
|
| 234 |
Maßnahmen
zur Erhaltung der freiliegenden vitalen Pulpa
(Exkavieren, direkte Überkappung, gegebenenfalls
temporärer Verschluß) |
200
|
22,
|
| 235 |
Amputation
und Versorgung der vitalen Pulpa einschließlich
Exkavieren und gegebenenfalls temporärem
Verschluß |
290
|
31,90
|
| 236 |
Exstirpation
der vitalen Pulpa einschließlich Exkavieren und
temporärem Verschluß, je Kanal |
110
|
12,10
|
| 237 |
Devitalisieren
der Pulpa einschließlich Exkavieren,
gegebenenfalls temporärer Verschluß |
50
|
5,50
|
| 238 |
Amputation
und endgültige Versorgung der devitalisierten
Milchzahnpulpa |
160
|
17,60
|
| 239 |
Trepanation
eines Zahnes |
65
|
7,15
|
| 240 |
Elektrometrische
Längenbestimmung eines Wurzelkanals |
70
|
7,70
|
| 241 |
Aufbereitung
eines Wurzelkanals |
280
|
30,80
|
| 242 |
Zusätzliche
Anwendung elektrophysikalisch-chemischer
Methoden, je Kanal |
70
|
7,70
|
| 243 |
Medikamentöse
Einlage in Verbindung mit Maßnahmen nach den
Nummern 236 bis 238 und 241 einschließlich
temporärem Verschluß, je Zahn und Sitzung |
130
|
14,30
|
| 244 |
Füllung
eines Wurzelkanals einschließlich temporärem
Verschluß |
200
|
22,
|