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C. Konservierende Leistungen

Nummer Leistung Punktzahl Gebühr
in DM
200 Versiegelung von kariesfreien Zahnfissuren mit aushärtenden Kunststoffen, je Zahn 90 9,90
201 Behandlung überempfindlicher Zahnflächen, je Kiefer 50 5,50
202 Exkavieren und temporärer Verschluß einer Kavität, als selbständige Leistung

100

11,—

203 Besondere Maßnahmen beim Präparieren oder Füllen von Kavitäten (z. B. Separieren, Beseitigen störenden Zahnfleisches, Stillung einer übermäßigen Papillenblutung), je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich

65

7,15

204 Anlegen von Spanngummi, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich

65

7,15

205 Präparieren einer Kavität, Füllen mit plastischem Füllmaterial einschließlich Unterfüllung, Anlegen einer Matrize oder Benutzen anderer Hilfsmittel zur Formung der Füllung, einflächig

150

16,50

206 Polieren einer einflächigen Amalgamfüllung in einer folgenden Sitzung

30

3,30

207 Präparieren einer Kavität, Füllen mit plastischem Füllmaterial einschließlich Unterfüllung, Anlegen einer Matrize oder Benutzen anderer Hilfsmittel zur Formung der Füllung, zweiflächig

210

23,10

208 Polieren einer zweiflächigen Amalgamfüllung in einer folgenden Sitzung

40

4,40

209 Präparieren einer Kavität, Füllen mit plastischem Füllmaterial einschließlich Unterfüllung, Anlegen einer Matrize oder Benutzen anderer Hilfsmittel zur Formung der Füllung, dreiflächig

300

33,—

210 Polieren einer dreiflächigen Amalgamfüllung in einer folgenden Sitzung

50

5,50

211 Präparieren einer Kavität, Füllen mit plastischem Füllmaterial einschließlich Unterfüllung, Anlegen einer Matrize oder Benutzen anderer Hilfsmittel zur Formung der Füllung, mehr als dreiflächig oder Eckenaufbau

380

41,80

212 Polieren einer mehr als dreiflächigen Amalgamfüllung in einer folgenden Sitzung

60

6,60

213 Parapulpäre oder intrakanaläre Stiftverankerung einer Füllung oder eines Aufbaus, je Stiftverankerung

110

12,10

  Die Leistung nach der Nummer 213 ist je Zahn höchstens dreimal berechnungsfähig. Die Kosten für die Verankerungselemente sind gesondert berechnungsfähig.    
214 Präparieren einer Kavität und Füllen mit Metallfolie (gehämmerte Füllung) einschließlich Unterfüllung, Polieren und Materialkosten

950

104,50

  Die Kosten für die Metallfolie sind gesondert berechnungsfähig.    
215 Einlagefüllung, einflächig

550

60,50

216 Einlagefüllung, zweiflächig

820

90,20

217 Einlagefüllung, mehr als zweiflächig

1200

132,—

218 Vorbereitung eines zerstörten Zahnes mit plastischem Aufbaumaterial zur Aufnahme einer Krone

150

16,50

219 Vorbereitung eines zerstörten Zahnes durch gegossenen Aufbau mit Stiftverankerung oder Schraubenaufbau zur Aufnahme einer Krone

450

49,50

  Die Kosten für die Verankerungselemente sind gesondert berechnungsfähig.    
220 Versorgung eines Zahnes oder Implantats durch eine Vollkrone (Tangentialpräparation)

900

99,—

221 Versorgung eines Zahnes durch eine Vollkrone (Hohlkehl- oder Stufenpräparation)

1300

143,—

222 Versorgung eines Zahnes durch eine Teilkrone mit Retentionsrillen oder -kasten oder mit Pinledges einschließlich Rekonstruktion der gesamten Kaufläche

1550

170,50

  Neben den Leistungen nach den Nummern 220 bis 222 sind Leistungen nach den Nummern 205 bis 212 nicht berechnungsfähig.    
  Durch die Leistungen nach den Nummern 215 bis 217 und 220 bis 222 sind folgende zahnärztliche Leistungen abgegolten: Präparieren des Zahnes oder Implantats, Relationsbestimmung, Abformungen, Einproben, provisorisches Eingliedern, festes Einfügen der Einlagefüllung oder Krone, Nachkontrolle und Korrekturen.    
  Teilleistungen nach den Nummern 220 bis 222:    
223 Enden die Leistungen mit der Präparation eines Zahnes, so ist die Hälfte der jeweiligen Gebühr berechnungsfähig.    
224 Sind darüber hinaus weitere Maßnahmen erfolgt, so sind drei Viertel der jeweiligen Gebühr berechnungsfähig.    
225 Eingliederung einer konfektionierten Krone in der pädiatrischen Zahnheilkunde

210

23,10

  Die Kosten für die konfektionierte Krone sind gesondert berechnungsfähig.    
226 Schutz eines präparierten oder frakturierten Zahnes durch eine abnehmbare konfektionierte Hülse

100

11,—

  Die Kosten für die konfektionierte Hülse sind gesondert berechnungsfähig.    
227 Eingliederung einer provisorischen Krone zum Schutz eines präparierten oder frakturierten Zahnes und zur Sicherung der Kaufunktion, einschließlich Entfernung

270

29,70

228 Eingliederung einer provisorischen Krone mit Stiftverankerung zum Schutz eines präparierten oder frakturierten Zahnes und zur Sicherung der Kaufunktion, einschließlich Entfernung

320

35,20

  Das Wiedereingliedern derselben provisorischen Krone, gegebenenfalls auch mehrmals, einschließlich Entfernung, ist mit den Gebühren nach den Nummern 227 und 228 abgegolten.    
229 Entfernung einer Einlagefüllung, einer Krone, eines Brückenankers, Abtrennen eines Brückengliedes oder Steges

180

19,80

230 Entfernung eines Wurzelstiftes

270

29,70

231 Wiedereingliederung einer Einlagefüllung oder Krone oder Wiederherstellung einer Verblendschale an herausnehmbarem Zahnersatz

145

15,95

232 Wiederherstellung einer Krone, eines Brückenankers, einer Verblendschale oder Verblendung an festsitzendem Zahnersatz, gegebenenfalls einschließlich Wiedereingliederung und Abformung

350

38,50

233 Maßnahmen zur Erhaltung der vitalen Pulpa bei Caries profunda (Exkavieren, indirekte Überkappung, gegebenenfalls temporärer Verschluß)

110

12,10

234 Maßnahmen zur Erhaltung der freiliegenden vitalen Pulpa (Exkavieren, direkte Überkappung, gegebenenfalls temporärer Verschluß)

200

22,—

235 Amputation und Versorgung der vitalen Pulpa einschließlich Exkavieren und gegebenenfalls temporärem Verschluß

290

31,90

236 Exstirpation der vitalen Pulpa einschließlich Exkavieren und temporärem Verschluß, je Kanal

110

12,10

237 Devitalisieren der Pulpa einschließlich Exkavieren, gegebenenfalls temporärer Verschluß

50

5,50

238 Amputation und endgültige Versorgung der devitalisierten Milchzahnpulpa

160

17,60

239 Trepanation eines Zahnes

65

7,15

240 Elektrometrische Längenbestimmung eines Wurzelkanals

70

7,70

241 Aufbereitung eines Wurzelkanals

280

30,80

242 Zusätzliche Anwendung elektrophysikalisch-chemischer Methoden, je Kanal

70

7,70

243 Medikamentöse Einlage in Verbindung mit Maßnahmen nach den Nummern 236 bis 238 und 241 einschließlich temporärem Verschluß, je Zahn und Sitzung

130

14,30

244 Füllung eines Wurzelkanals einschließlich temporärem Verschluß

200

22,—

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