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E. Leistungen bei Erkrankungen der Mundschleimhaut
und des Parodontiums

Allgemeine Bestimmung

Die primäre Wundversorgung ist Bestandteil der Leistungen nach Abschnitt E und nicht gesondert berechnungsfähig.

Nr. Leistung

Punktzahl

Gebühr
in DM

400 Erstellen eines Parodontalstatus nach vorgeschriebenem Formblatt

160

17,60

  Die Leistung nach Nummer 400 ist innerhalb eines Jahres höchstens zweimal berechnungsfähig.    
401 Anwendung elektromechanischer Verfahren zur Parodontaldiagnostik (z.B. Periotest), je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich

50

5,50

402 Lokalbehandlung von Mundschleimhauterkrankungen, je Sitzung

45

4,95

403 Beseitigung von scharfen Zahnkanten, störenden Prothesenrändern und Fremdreizen am Parodontium, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich

35

3,85

404 Beseitigung grober Vorkontakte der Okklusion und Artikulation durch Einschleifen des natürlichen Gebisses oder bereits vorhandenen Zahnersatzes, je Sitzung

45

4,95

405 Entfernung harter und weicher Zahnbeläge einschließlich Polieren, je Zahn

10,9

1,20

406 Kontrolle nach Entfernung harter und weicher Zahnbeläge mit Nachreinigung einschließlich Polieren, je Zahn

6,4

0,70

407 Subgingivale Konkremententfernung, Wurzelglättung und Gingivakürettage als parodontalchirurgische Maßnahme, je Zahn

110

12,10

408 Gingivektomie, Gingivoplastik, je Parodontium

45

4,95

409 Lappenoperation, offene Kürettage, einschließlich Osteoplastik an einem Frontzahn, je Parodontium

180

19,80

410 Lappenoperation, offene Kürettage, einschließlich Osteoplastik an einem Seitenzahn, je Parodontium

275

30,25

  Neben den Leistungen nach den Nummern 409 und 410 sind Leistungen nach den Nummern 405 bis 408 in der gleichen Sitzung nicht berechnungsfähig.    
411 Auffüllen parodontaler Knochendefekte mit autologem oder alloplastischem Material, je Zahn

180

19,80

  Bei der Leistung nach der Nummer 411 sind Kosten für alloplastisches Material gesondert berechnungsfähig.    
412 Verlegen eines gestielten Schleimhautlappens, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich

275

30,25

413 Chirurgische Maßnahmen zur Verbreiterung der unverschieblichen Gingiva und/oder zur Vertiefung des Mundvorhofes, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich

450

49,50

414 Entnahme eines freien Schleimhauttransplantats

90

9,90

415 Nachbehandlung nach parodontalchirurgischen Maßnahmen nach den Nummern 407 bis 414, je Zahn

6,4

0,70

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