| Nr. |
Leistung |
Punktzahl |
Gebühr
in DM |
| 600 |
Profil-
oder Enfacefotografie einschließlich
kieferorthopädischer Auswertung |
80
|
8,80
|
| 601 |
Anwendung
von Methoden zur Analyse von Kiefermodellen
(dreidimensionale, graphische oder metrische
Analysen, Diagramme) |
180
|
19,80
|
| 602 |
Anwendung
von Methoden zur Untersuchung des
Gesichtsschädels (zeichnerische Auswertung von
Röntgenaufnahmen des Schädels,
Wachstumsanalysen) |
360
|
39,60
|
| 603 |
Maßnahmen
zur Umformung eines Kiefers einschließlich
Retention, geringer Umfang |
1350
|
148,50
|
| 604 |
Maßnahmen
zur Umformung eines Kiefers einschließlich
Retention, mittlerer Umfang |
2100
|
231,
|
| 605 |
Maßnahmen
zur Umformung eines Kiefers einschließlich
Retention, hoher Umfang |
3600
|
396,
|
| |
Bei
Maßnahmen von mittlerem Umfang nach der Nummer
604 müssen mindestens drei, bei Maßnahmen von
hohem Umfang mindestens vier der Kriterien nach
den Buchstaben a bis e erfüllt sein: a) Zahl der bewegten Zahngruppen: zwei
und mehr Zahngruppen,
b) Ausmaß der Zahnbewegung:
mehr als 2 Millimeter,
c) Art der Zahnbewegung:
körperlich mehr als 2 Millimeter, kontrollierte
Wurzelbewegung, direkte Veränderung der
Bißhöhe, Zahndrehung mehr als 30 Grad,
d) Richtung der Zahnbewegung:
entgegen Wanderungstendenz,
e) Verankerung: mit
zusätzlichen intra- oder extraoralen Maßnahmen,
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| 606 |
Maßnahmen
zur Einstellung der Kiefer in den Regelbiß
während der Wachstumsphase einschließlich
Retention, geringer Umfang |
1800
|
198,¾
|
| 607 |
Maßnahmen
zur Einstellung der Kiefer in den Regelbiß
während der Wachstumsphase einschließlich
Retention, mittlerer Umfang |
2600
|
286,
|
| 608 |
Maßnahmen
zur Einstellung der Kiefer in den Regelbiß
während der Wachstumsphase einschließlich
Retention, hoher Umfang |
3600
|
396,
|
| |
Bei
Maßnahmen von mittlerem Umfang muß mindestens
ein Kriterium nach den Buchstaben a) bis c), bei
Maßnahmen von hohem Umfang müssen mindestens
zwei der Kriterien erfüllt sein: a) Ausmaß der Bißverschiebung: mehr
als 4 Millimeter,
b) Richtung der
durchzuführenden Bißverschiebung, Unterkiefer
relativ zum Oberkiefer: dorsal,
c) Skelettale Bedingungen:
ungünstige Wachstumsvorausetzungen.-
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| |
Die
Leistungen nach den Nummern 603 bis 608 umfassen
alle im Behandlungsplan festgelegten Maßnahmen
innerhalb eines Zeitraumes von bis zu vier
Jahren. |
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Neben
den Leistungen nach den Nummern 603 bis 608 sind
Leistungen nach den Nummern 619 bis 626 nicht
berechnungsfähig. |
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| 609 |
Maßnahmen
zur Einstellung der Okklusion durch alveolären
Ausgleich bei abgeschlossener Wachstumsphase
einschließlich Retention |
700
|
77,
|
| 610 |
Eingliederung
eines Klebebrackets zur Aufnahme orthodontischer
Hilfsmittel |
165
|
18,15
|
| 611 |
Entfernung
eines Klebebrackets einschließlich Polieren und
gegebenenfalls Versiegelung des Zahnes |
70
|
7,70
|
| 612 |
Eingliederung
eines Bandes zur Aufnahme orthodontischer
Hilfsmittel |
230
|
25,30
|
| 613 |
Entfernung
eines Bandes einschließlich Polieren und
gegebenenfalls Versiegelung des Zahnes |
20
|
2,20
|
| 614 |
Eingliederung
eines Teilbogens |
210
|
23,10
|
| 615 |
Eingliederung
eines ungeteilten Bogens, alle Zahngruppen
umfassend |
500
|
55,
|
| 616 |
Eingliederung
einer intra-extraoralen Verankerung(z.B.
Headgear) |
370
|
40,70
|
| 617 |
Eingliederung
einer Kopf-Kinn-Kappe |
500
|
55,
|
| |
In
den Leistungen nach den Nummern 610 bis 615 sind
die Material und Laborkosten enthalten. Die
Kosten für die eingegliederten Hilfsmittel nach
den Nummern 616 und 617 sind gesondert
berechnungsfähig. |
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| 618 |
Maßnahmen
zur Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit
und/oder Erweiterung von herausnehmbaren
Behandlungsgeräten einschließlich Abformung und
Wiedereinfügen, je Kiefer und je Sitzung einmal
berechnungsfähig |
270
|
29,70
|
| 619 |
Beratendes
und belehrendes Gespräch mit Anweisungen zur
Beseitigung von schädlichen Gewohnheiten und
Dysfunktionen |
140
|
15,40
|
| |
Neben
der Leistung nach der Nummer 619 ist eine
Leistung nach der Nummer 001 in derselben Sitzung
nicht berechnungsfähig . |
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| 620 |
Eingliedern
von Hilfsmitteln zur Beseitigung von
Funktionsstörungen (z. B. Mundvorhofplatte)
einschließlich Anweisung zum Gebrauch und
Kontrollen |
450
|
49,50
|
| 621 |
Kontrolle
des Behandlungsverlaufs oder Weiterführung der
Retention einschließlich kleiner Änderungen der
Behandlungs- oder Retentionsgeräte,
Therapiekontrolle der gesteuerten Extraktion, je
Sitzung |
90
|
9,90
|
| 622 |
Vorbereitende
Maßnahmen zur Herstellung von
kieferorthopädischen Behandlungsmitteln (z.B.
Abformung, Bißnahme), je Kiefer |
180
|
19,80
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| 623 |
Eingliederung
von kieferorthopädischen Behandlungsmitteln, je
Kiefer |
180
|
19,80
|
| 624 |
Maßnahmen
zur Verhütung von Folgen vorzeitigen
Zahnverlustes (Offenhalten einer Lücke) |
270
|
29,70
|
| 625 |
Beseitigung
des Diastemas, als selbständige Leistung |
450
|
49,50
|
| 626 |
Maßnahmen
zur Einordnung eines verlagerten Zahnes in den
Zahnbogen, als selbständige Leistung |
1100
|
121,
|