Zahnbehandlung und Steuern

Wann zahlt das Finanzamt mit? Mit Zahnersatz Steuern sparen

Liebe Patienten!

Wussten Sie schon, dass eine neue Brücke, Krone oder Prothese helfen kann, Steuern zu sparen?

Bestimmte Aufwendungen bei Krankheit können steuerlich einkommensmindernd berücksichtigt werden. Das beschreibt §33 des Einkommensteuergesetzes (EStG).

Dazu gehört auch der Eigenanteil beim Zahnersatz. Dieser wird, soweit er die "zumutbare Belastung" übersteigt, vom steuerlichen Einkommen abgezogen (siehe unten: Tabelle "Höhe des jährlichen Gesamtbetrages")

Bei der jährlichen Lohn- und Einkommenstuererklärung sollten enstandene Zahnersatz-Kosten unter "außergewöhliche Belastung" angegeben werden. Dadurch kann sich der Steuerbetrag verringern.

Höhe des jährlichen Gesamtbetrages (Beträge laut §33 EStG)

Gesamtbetrag der Einkünfte (Euro) bis 15.340 bis 51.130 über 51130
Alleinstehende (Grundtabelle) 5 % 6 % 7 %
Verheiratete (Splittingtabelle) 4 % 5 % 6 %
Steuerpflichtige mit 1 oder 2 Kindern 2 % 3 % 4 %
Steuerpflichtige mit 3 oder mehr Kindern 1 % 1 % 2 %

Ein Beispiel:
Ein Familienvater mit drei Kindern und einem Monatseinkommen von 2.200 Euro brutto hat eine steuerlich zu berücksichtigende Grenze von ca. 250 Euro pro Jahr. Überschreitet der Eigenanteil für Zahnersatz, Zahnkronen, Zahnfüllungen oder kieferorthopädische Behandlungen diese Summe, so kann er den Überschuss als "außergewöhnliche Belastung" geltend machen.

Unsere Empfehlung

Lassen Sie sich beim Steuerberater, einem Lohnsteuerhilfeverein oder dem Finanzamt beraten.

Für alle übrigen Fragen rund um den Zahn wenden Sie sich an die Patientenberatungsstelle der Bayerischen Landeszahnärztekammer:

Patiententelefon 0180 5211366
(immer Mittwochs 15 Uhr bis 18 Uhr außer an Feiertagen und in den bayerischen Schulferien, Beratung ist kostenlos, Telefongebühren: Festnetzpreis 14 ct/min, Mobilfunkpreise maximal 42 ct/min)

Telefax 089 72480-222
E-Mail berater@blzk.de

Online-Rechner

Der Online-Rechner ermittelt den persönlichen jährlichen steuerlichen Grenzbetrag.
Einfach den persönlichen Status auswählen und das Jahreseinkommen in das Feld eingeben:

Alleinstehend (Grundtabelle)
Verheiratet (Splittingtabelle)
Steuerpflichtig mit 1 oder 2 Kindern
Steuerpflichtig mit 3 oder mehr Kindern

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