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Wussten Sie schon, dass eine neue Brücke, Krone oder Prothese helfen kann, Steuern zu sparen? Bestimmte Aufwendungen bei Krankheit können steuerlich einkommensmindernd berücksichtigt werden. Das beschreibt §33 des Einkommensteuergesetzes (EStG). Dazu gehört auch der Eigenanteil beim Zahnersatz. Dieser wird, soweit er die "zumutbare Belastung" übersteigt, vom steuerlichen Einkommen abgezogen (siehe unten: Tabelle "Höhe des jährlichen Gesamtbetrages") Bei der jährlichen Lohn- und Einkommenstuererklärung sollten enstandene Zahnersatz-Kosten unter "außergewöhliche Belastung" angegeben werden. Dadurch kann sich der Steuerbetrag verringern. Höhe des jährlichen Gesamtbetrages (Beträge laut §33 EStG)
Ein Beispiel: Unsere EmpfehlungLassen Sie sich beim Steuerberater, einem Lohnsteuerhilfeverein oder dem Finanzamt beraten. Für alle übrigen Fragen rund um den Zahn wenden Sie sich an die Patientenberatungsstelle der Bayerischen Landeszahnärztekammer: Patiententelefon 0180 5211366(immer Mittwochs 15 Uhr bis 18 Uhr außer an Feiertagen und in den bayerischen Schulferien, Beratung ist kostenlos, Telefongebühren: Festnetzpreis 14 ct/min, Mobilfunkpreise maximal 42 ct/min) Telefax 089 72480-222 |
Online-RechnerDer Online-Rechner ermittelt den persönlichen jährlichen steuerlichen Grenzbetrag. |