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Ein ursprünglich fehlender Schneidezahn wurde durch eine Prothese bei einem jungen Mädchen
ersetzt (linkes Bild). Die Lücke zwischen den Schneidezähnen (Diastema) konnte durch eine Marylandbrücke und durch eine
gleichzeitige Verbreiterung des anderen Schneidezahns (Bonding; Bild rechts) geschlossen werden.
Keine Leistung auf Krankenschein
In der Regel zahlen die gesetzlichen Krankenkassen (und auch nicht die privaten Kassen)
solche Eingriffe für die "orale Ästhetik" nicht, da es sich ihrer Ansicht nach nicht um medizinisch notwendige Versorgung
im Sinne der Versicherungsbedingungen handelt. So sieht es auch das 1993 in Kraft getretene Gesundheitstrukturgesetz vor.
Die Kosten sind daher vom Einzelnen selbst zu tragen.
Die korrigierenden Eingriffe erfordern einen hohen Aufwand an Planung, Vorbereitung, Präparation sowie Anpassung und viel Zeit in
Praxis und Labor. Dafür ist ein angemessener Preis erforderlich. Den Wert und Nutzen jedoch kann derjenige am besten erkennen,
der ein hübsches Lachen, Selbstbewußtsein und Wohlbefinden zurückgewonnen hat - immerhin geht es um Ihre
"persönliche Visitenkarte Mund".
Herausgeber und Redaktion:
Pressestelle der Bayerischen Zahnärzte
Fallstraße 34, 81369 München
Telefon: 089/72480 - 211, Telefax 089/72 480- 220
Unter Mitarbeit von:
Dr. med. dent. Christian Lex |