Es liegen zahlreiche Abmahnschreiben vor, in denen unbekannte Dritte im Namen der Wettbewerbszentrale auftreten. Als Absender wird die Wettbewerbszentrale mit der Anschrift Landgrafenstr. 24 B in 61348 Bad Homburg angegeben. Geltend gemacht wird ein Betrag von 403 € wegen einer Verletzung wettbewerbsrechtlicher Bestimmungen. Die gefälschten Abmahnungen sind u. a. am Aktenzeichen und an der Höhe des Aufwendungsersatzes zu erkennen. Bei den Abmahnungen der Wettbewerbszentrale wird eine Buchstaben-/Ziffern-Kombination für das Aktenzeichen verwendet, während bei den gefälschten Abmahnungen eine reine Ziffernkombination angegeben wird. Der Aufwendungsersatz der Wettbewerbszentrale beträgt regelmäßig 219,35 €. In den fingierten Abmahnungen wird eine Aufwandspauschale i. H. v. 403 Euro geltend gemacht Quelle: Aktuelles der Wettbewerbszentrale vom 18.04.2012 (tsa - 03.05.2012) | ||||||
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