05/16/2022 | Nachrichten | Honorierungssysteme und GOZ
Bundesministerium für Gesundheit erklärt Analogberechnung der PAR-Behandlung für zulässig
Die am 1. Juli 2021 in Kraft getretene Richtlinie zur systematischen Behandlung von Parodontitis und anderen Parodontal-Erkrankungen kann auch bei privat versicherten Patienten umgesetzt werden.
Die Bayerische Landeszahnärztekammer empfiehlt die Analogisierung der gesamten PAR-Behandlungsstrecke, da die in der GOZ zur Verfügung stehenden Gebühren den Leistungen der neuen Richtlinie weder gerecht werden, noch den aktuellen leitlinienbasierten Standard darstellen.
Im Bayerischen Zahnärzteblatt (Ausgabe 5/2022) befasst sich die Bayerische Landeszahnärztekammer mit der Thematik und gibt Beispiele zur analogen Berechnung der zeitgemäßen Parodontitistherapie.
PAR-Leistungen richtig berechnen – Gebührenrechtliche Einordnung der S3-Leitlinie „Die Behandlung von Parodontitis Stadium I bis III“, BZB 5/2022, S. 40-47