12/16/2021 | Nachrichten | BLZK, Zahnaerztliches Personal

Steuerfreie Corona-Prämie: Verlängerte Zahlungsfrist

Unternehmen können ihren Beschäftigten seit März 2020 einen steuer- und sozialabgabenfreien Corona-Bonus in Höhe von maximal 1500 EUR als Zuschuss oder Sachbezug auszahlen. Das ist noch bis zum 31. März 2022 möglich, denn die zunächst bis zum 30. Juni 2021 befristete Regelung wurde verlängert.

Voraussetzungen

Die Corona-Prämie muss zusätzlich zum Arbeitslohn gewährt werden. Damit können also nicht anderweitige vertraglich vereinbarte Sonderzahlungen wie beispielsweise Weihnachtsgeld abgegolten werden.

Für den steuerfreien Bonus gilt außerdem: Er muss nicht auf einmal gezahlt werden. Die addierten Zahlungen dürfen nur in dem Zeitraum vom 1. März 2020 bis zum 31. März 2022 den Maximalbetrag von 1500 Euro nicht überschreiten. Wurde die Corona-Prämie bereits ausgezahlt, kann sie kein zweites Mal ausgezahlt werden.

Details unter:

www.steuerring.de/corona-krise-bonuszahlung-bis-1500-euro-steuerfrei

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