12/01/2021 | Nachrichten | BLZK

Delegationsfähigkeit der Antiinfektiösen Therapie (AIT)

„Was delegierbar war, bleibt delegierbar“, das hat die BLZK bereits im Juni dieses Jahres zur Delegationsfähigkeit der Antiinfektiösen Therapie (AIT) im Rahmen der PAR-Therapie nachdrücklich festgestellt.

Diese Position wird durch die Stellungnahme von KZBV, BZÄK, DGZMK und DG PARO vom 29. November 2021 vollumfänglich bestätigt. Das gemeinsame Papier gibt zunächst einen Überblick zu den Voraussetzungen der Delegation zahnärztlicher Leistungen allgemein. Dann stellt es den Rahmen dar, in dem eine Delegation der AIT möglich ist und wann eine Delegationsentscheidung überprüft werden muss oder ausgeschlossen ist.

Delegationsfähigkeit der Antiinfektiösen Therapie (AIT) im Rahmen der systematischen Parodontitisbehandlung (PDF | 225 KB) – bzaek.de

Delegierbare Leistungen bei PZR und PAR-Behandlung

Die BLZK zu Grundsätzen und juristischen Grenzen

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