11/19/2021 | Nachrichten | eHBA
eHBA: Postident und Freischaltung
So schließen Sie das Antragsverfahren vollständig ab
Haben Sie bereits Ihren elektronischen Heilberufsausweis (eHBA)? Alle niedergelassenen, angestellten und die übrigen Zahnärztinnen und Zahnärzte, die diesen Beruf ausüben und Mitglied der Bayerischen Landeszahnärztekammer sind, haben Anspruch darauf. Wer beispielsweise zukünftig eine elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) ausstellen möchte, benötigt dafür einen eHBA.
Das Antragsverfahren läuft über die BLZK. Nach den Erfahrungen der Mitgliederverwaltung der BLZK, zuständig für die Durchführung des Antragsverfahrens, gibt es jedoch mehrere Punkte, denen im Verlauf und beim Abschluss des Verfahrens noch zu wenig Aufmerksamkeit geschenkt wird.
Postident-Verfahren
Durchzuführen ist zwingend das Postident-Verfahren. Damit muss sich der Antragsteller in einer Filiale der Deutschen Post identifizieren. Entsprechende Erläuterungen und auch eine Grafik mit Step-by-Step-Anleitung in 10 Schritten finden Sie unter:
blzk.de/ehba
Das Postident-Verfahren beschreibt Schritt 8 in der Grafik:

Step-by-Step zum eHBA: Schaubild mit Erklärungen, Schritte 8 bis 10
Zertifikat unbedingt freischalten
Derzeit gibt es etwa 1500 Vorgänge, bei denen die Ausweise nicht vom Antragsteller freigeschaltet wurden. Bitte beachten Sie: Wer seinen Ausweis vom ausgewählten Vertrauensdiensteanbieter (VDA) erhalten hat, muss ihn dort auch freischalten (siehe Schritt 10 in der Grafik). Nur dann ist das Verfahren vollständig abgeschlossen und der Ausweis gültig.
Der eHBA kommt nicht?
Sie haben das Postident-Verfahren durchgeführt und die Antragsunterlagen an den VDA versandt? Wenn Sie nach drei Monaten noch keinen eHBA erhalten haben, wenden Sie sich direkt an Ihren VDA, um den Bearbeitungsstatus abzufragen.