12/19/2022 | Nachrichten | Honorierungssysteme und GOZ

Neue Abrechnungsbasis für die privatzahnärztliche Parodontitistherapie

Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK), die Vertreter der Beihilfe und der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) haben gemeinsam eine Reihe von Beschlüssen zur Analogberechnung von Leistungen der Parodontaltherapie gefasst. 

Damit ist für den überwiegenden Teil der sogenannten PAR-Strecke die analoge Berechnungsfähigkeit von Leistungen, die nicht originär in der GOZ abgebildet sind, von PKV und Beihilfe anerkannt worden. Die im Beratungsforum getroffene Vereinbarung stellt eine erhebliche Erleichterung bei der Liquidation von PAR-Leistungen bei der modernisierten Parodontaltherapie dar und schafft Abrechnungssicherheit für die wichtigsten Positionen der „PAR-Strecke“. Dies ist gerade im Hinblick auf die ab 2023 im GKV-Bereich greifende Budgetierung insbesondere der Leistungen der PAR-Behandlung eine relevante Verbesserung für die Praxen.

Analoge Leistungen in der Parodontitistherapie

Das nachstehende Leistungsverzeichnis (Quelle: BZÄK, Ausschuss Gebührenrecht der Bundeszahnärztekammer, Dezember 2022) fasst die im Beratungsforum für Gebührenordnungsfragen von Bundeszahnärztekammer, Privater Krankenversicherung und Vertretern der Beihilfe gefassten Beschlüsse über die analoge Leistungen in der Parodontitistherapie, basierend auf der S3-Leitlinie „Die Behandlung von Parodontitis Stadium I bis III“ der Deutschen Gesellschaft für Parodontologie zusammen.

Es handelt sich um folgende Leistungen:

  • PAR-Diagnostik, Staging/Grading, Dokumentation
  • Ausfertigung PAR-Formblatt
  • Parodontologisches Aufklärungs- und Therapiegespräch (ATG)
  • Subgingivale Instrumentierung – PAR (AIT)
  • Befundevaluation – PAR
  • Gingival- und/oder Parodontalindex im Rahmen der UPT - Mehr als zweimal pro Jahr
  • Subgingivale Instrumentierung - UPT

Alle anderen, nicht erfassten Leistungen sind originär gemäß den Bestimmungen der GOZ und GOÄ zu berechnen.

Das Leistungsverzeichnis ersetzt die bisherige gebührenrechtliche Einordnung und die tabellarische Übersicht analoger Leistungen der Bundeszahnärztekammer. Bestimmung und Anwendung von § 5 Abs. 2 GOZ bleiben unberührt.

Download Tabelle Analogberechnung

Eine Tabelle der nach § 6 Abs. 1 analog berechnungsfähigen GOZ-Leistungen in der modernen Parodontaltherapie gemäß den gemeinsamen Beschlüssen des Beratungsforums für Gebührenordnungsfragen von BZÄK, PKV und Beihilfe können Sie sich hier als PDF downloaden (Quelle: BZÄK, Ausschuss Gebührenrecht der Bundeszahnärztekammer, Dezember 2022).

Download Schreiben des Präsidenten zum Thema

Ein Schreiben des BLZK-Präsidenten Dr. Dr. Frank Wohl finden die bayerischen Zahnärztinnen und Zahnärzte im QM Online der BLZK (nach Login):

https://qm.blzk.de 

Informationen der BZÄK zur privatzahnärztlichen Parodontitistherapie

Die privatzahnärztliche Parodontitistherapie | Stellungnahme zur GOZ (Originalmeldung der BZÄK) – bzaek.de

Beschlüsse Beratungsforum: Die leitliniengerechte PAR-Behandlungsstrecke in der GOZ – bzaek.de

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