05/30/2022 | Pressemitteilung
Fast am Ziel
Bayerische Zahnärzte begrüßen Aufnahme in die Corona-Impfverordnung
München – Ab sofort sind Zahnärzte berechtigt, eigenverantwortlich Corona-Impfungen durchzuführen. Mit der „5. Verordnung zur Änderung der Corona-Impfverordnung“ hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) die letzte rechtliche Hürde aus dem Weg geräumt.
„Derzeit ist die Nachfrage nach Impfterminen zwar gering. Das kann sich aber schnell ändern. Wir Zahnärzte leisten gerne unseren Beitrag, damit unser Gesundheitssystem die nächste Corona-Welle bewältigen kann“ erklärte Christian Berger, Präsident der Bayerischen Landeszahnärztekammer (BLZK) und Vorsitzender der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Bayerns (KZVB). Alle Experten gehen davon aus, dass im Herbst eine neue Infektionswelle kommen wird. Die Münchner Virologin Prof. Dr. Ulrike Protzner rief im Bayerischen Fernsehen deshalb dazu auf, allen über 60-Jährigen bis spätestens Anfang September eine Auffrischungsimpfung anzubieten.
Um die Schutzimpfungen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 eigenverantwortlich durchführen zu können, muss eine Reihe von Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu zählt unter anderem eine spezielle Schulung. Über 500 Zahnärzte haben diese in Bayern bereits absolviert, der Großteil bei der eazf-Akademie für zahnärztliche Fort- und Weiterbildung der BLZK. Darüber hinaus müssen die Praxen an die sogenannte Impf-Surveillance angeschlossen sein, damit sie dem Robert Koch-Institut (RKI) die Impfungen melden können. Die Zugangsdaten für das Meldeportal wird die Bundesdruckerei zeitnah verschicken.
Eine Bestellung von COVID-19-Impfstoffen durch Zahnärzte ist erst nach Änderung der die technische Umsetzung regelnden Allgemeinverfügung möglich. Nach Auskunft des Bundesministeriums für Gesundheit wird dies in den nächsten Tagen erfolgen.
Weitere Informationen zum Impfen durch Zahnärzte finden Sie auf
www.bzaek.de/berufsausuebung/sars-cov-2covid-19/impfen.html