12/06/2021 | Nachrichten | Zahnaerztliches Personal
Die Probezeit endet – und jetzt?
Für die meisten neuen Auszubildenden ist die Probezeit am 31. Dezember vorbei. Doch was bedeutet das eigentlich genau für das Ausbildungsverhältnis? Wir haben die wichtigsten Fakten rund um die Probezeit kurz und knapp für Sie zusammengestellt.
1. Die Probezeit …
... wird in der Regel bei einer Ausbildung für vier Monate vereinbart. Das ist nach dem Berufsbildungsgesetz die maximal mögliche Probezeit für Auszubildende.
2. Eine Kündigung …
... in der Probezeit kann von beiden Seiten ohne Angabe von Gründen und ohne Einhaltung einer Frist erfolgen. Sie muss in jedem Fall schriftlich erfolgen.
3. Eine Verlängerung …
... der Probezeit per Vereinbarung ist nicht möglich, auch nicht in gegenseitigem Einvernehmen. Nur wenn die Probezeit für mehr als ein Drittel unterbrochen wurde, verlängert sie sich ohne weitere Vereinbarung um diese Zeit.
4. Die Entscheidung …
... für die Fortsetzung oder Beendigung der Ausbildung muss vor Ablauf der Probezeit getroffen werden. Sie sollte rechtzeitig und gut überlegt sein.
5. Nach der Probezeit …
... ist das Berufsausbildungsverhältnis ein besonders geschütztes Vertragsverhältnis. Eine Beendigung oder Kündigung ist jetzt nur noch sehr eingeschränkt möglich.
Dann heißt es ZÄHNEZEIGEN!
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