Auszubildende während der Corona-Pandemie

Können Auszubildende bei Schließung der Berufsschule stattdessen in der Praxis arbeiten?

Bei fehlendem Unterricht können Auszubildende grundsätzlich in der Praxis beschäftigt werden, sofern damit die maximale Arbeitszeit von 48 Stunden/Woche (volljährige Auszubildende) bzw. 40 Stunden/Woche (minderjährige Auszubildende) nicht überschritten wird.

Die Auszubildenden müssen Kontakt mit der Praxis aufnehmen, um sich zu erkundigen, ob dort ihre Arbeitsleistung an den ausfallenden Berufsschultagen erwartet wird.

Müssen Auszubildende freigestellt werden, wenn die Berufsschule Aufgaben zur häuslichen Bearbeitung stellt oder Online-Unterricht anbietet?

Für Auszubildende, die ab 27. April 2020 nicht oder nicht vollständig am Präsenzunterricht teilnehmen können, ist das „Lernen zuhause" verbindlich. Dabei orientiert sich die Bearbeitungs- und Lernzeit an der sonst üblichen Unterrichtszeit. Die Auszubildenden sind gem. § 15 Berufsbildungsgesetz für diese Zeit von der betrieblichen Ausbildung freizustellen, für die Teilnahmen am Online-Unterricht zu den dafür geforderten Terminen und Zeiten — in der Regel am bzw. an den jeweiligen Berufsschultagen. Die Bearbeitung der häuslichen Aufgaben oder die Teilnahme am Online-Unterricht kann auch in den Büroräumen der Praxis erfolgen.

Wird die Ausbildungsvergütung bei Schließung der Praxis weiterhin gezahlt?

Wird die Zahnarztpraxis vorrübergehend geschlossen, hat der Ausbildende die Auszubildende unter Fortzahlung der Ausbildungsvergütung freizustellen.

Eine derartige Anordnung der Freistellung erfolgt nicht unter Anrechnung auf den der Auszubildenden zur Verfügung stehenden Urlaub.

Besteht ab 1. Januar 2023 noch eine COVID-19-Impfpflicht für Auszubildende?

Nein. Die zum 16. März 2022 unter anderem für in Zahnarztpraxen tätige Personen eingeführte einrichtungsbezogene Immunitätsnachweispflicht endet mit Ablauf des 31. Dezember 2022. Ab dem 1. Januar 2023 spielt der Impf- oder Genesenenstatus für eine Tätigkeit in der Zahnarztpraxis daher auch bei Auszubildenden keine Rolle mehr, die bisherigen Nachweis- und Meldepflichten entfallen.
 

Stand: 20.12.2022

Ansprechpartner

Ausbildung
Zahnärztliches Personal
Jeannette Ludwig
Tel.: 089 230211-332
Fax: 089 230211-333

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