Voraussetzungen und Vertragswesen im Allgemeinen

Die Bayerische Landeszahnärztekammer ist zuständige Stelle für die Ausbildung der Zahnmedizinischen Fachangestellten in Bayern. Auf regionaler Ebene führen die Zahnärztlichen Bezirksverbände (ZBV) die Ausbildungsangelegenheiten aus.

Ansprechpartner zur Ausbildung – der regionale ZBV

Ihr regionaler ZBV ist erster Ansprechpartner in allen Fragen rund um die Ausbildung und führt das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse. Wenn Sie eine Auszubildende einstellen möchten, wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Zahnärztlichen Bezirksverband. Von dort erhalten Sie das Ausbildungsvertragsmuster in dreifacher Ausfertigung sowie alle weiteren notwendigen Unterlagen.

Für die Eintragung und Genehmigung des Ausbildungsverhältnisses, senden Sie bitte alle drei Vertragsexemplare inkl. der erforderlichen Anlagen vollständig ausgefüllt und von allen Vertragsparteien unterschrieben rechtzeitig vor Beginn der Berufsausbildung an Ihren Zahnärztlichen Bezirksverband. (Bitte nicht an die BLZK senden!)

Berufsausbildungsvertrag an ZBV senden

Ausbildungsberater der Zahnärztlichen Bezirksverbände

In jedem ZBV ist zusätzlich ein ehrenamtlicher Ausbildungsberater benannt. Er steht für Hilfe und Vermittlung zur Verfügung, insbesondere wenn während der Ausbildung Probleme auftreten und es schwierig wird, in der Praxis mit den Auszubildenden Lösungen zu finden oder bei drohendem Ausbildungsabbruch.

Liste Ausbildungsberater ZBV

Unterlagen, die beim ZBV vorzulegen sind:

  • Ausbildungsvertrag dreifach (Musterausbildungsvertrag ZFA)
  • Erstuntersuchung nach § 32 JArbSchG bei minderjährigen Auszubildenden
    Das Formular hat der/die Jugendliche mit dem Schulabschlusszeugnis erhalten. Andernfalls haben es in der Regel die Hausärzte vorliegen.
  • Ergänzende Fragen zur Ausbildung
    Die Angaben werden für statistische Zwecke erfasst.
  • Angaben zum Personalschlüssel der Praxis

Weitere Unterlagen, falls notwendig:

Denken Sie auch an folgendes:

  • Arbeitsmedizinische Vorsorge bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen (analog G42) und Feuchtarbeit (analog G24)
    Die Vorsorge führt der Betriebsarzt/Facharzt für Arbeitsmedizin durch.
  • Anmeldung der Auszubildenden bei der Berufsgenossenschaft, Krankenkasse und Sozialversicherung
  • Steuer-Identnummer und Bankverbindung der Auszubildenden

Voraussetzungen für die Genehmigung von Ausbildungsverträgen

Ausbildende und Ausbilder müssen für die Berufsausbildung geeignet sein.

Ausbildender oder Ausbilder ist immer ein Zahnarzt. Dieser darf ausbilden, wenn er hierfür fachlich und persönlich geeignet ist. Die fachliche Eignung zur Berufsausbildung der ZFA erhält der Zahnarzt mit der Approbation.

Die Ausbildungsstätte muss nach Art und Einrichtung für die Berufsausbildung geeignet sein.

Die Anzahl der in der Praxis tätigen Zahnärzte sowie ausgebildeten und angestellten Vollzeitkräfte muss mit der Anzahl der Auszubildenden in einem angemessenen Verhältnis stehen.

Richtlinien zur Bewilligung von Verträgen mit Auszubildenden

In KFO-Praxen und bei der Bundeswehr kann die Eignung durch eine Zusatzerklärung für die Vermittlung von Ausbildungsinhalten in einer anderen Praxis ergänzt werden.

Zusatzerklärung für die Ausbildungsverträge mit Kieferorthopäden oder in der Bundeswehr

Nach Eintragung im Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse erhalten Sie von Ihrem ZBV zwei Exemplare des Vertrages zurück – eines für Sie bzw. den Verbleib in der Praxis und eines für die Auszubildende. Der ZBV vergibt eine Ausbildungsvertragsnummer, die bei Anfragen und Schriftverkehr mit dem ZBV anzugeben ist.

Die Anmeldung zur Berufsschule kann über die Praxis erfolgen oder durch die Auszubildende. Beachten Sie hier die Vorgaben der jeweils zuständigen Berufsschule oder fragen Sie im ZBV nach. Die Eintragung des Ausbildungsvertrags in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse hat keinen Einfluss auf die zivilrechtliche Wirksamkeit des Ausbildungsvertrags. Die Eintragung ist jedoch Voraussetzung für die Zulassung der Auszubildenden zur Abschlussprüfung.

Berufsschulen in Bayern

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