Monitore nach dem 01.05.2015

Die Anleitung zur Konstanzprüfung ist für Monitore, die nach dem Stichtag 01.05.2015 in Betrieb genommen wurden.

Jeder Befundungsmonitor in der Praxis muss an jedem Arbeitstag auf seine Konstanz geprüft werden werden und zusätzlich je nach Raumklasse und Geräteart halbjährlich, jährlich und fünfjährlich.

Tägliche Prüfung

TG18-OIQ-Testbild

Testbildelement 1
Die Linienpaare in der Mitte und in allen vier Ecken des Testbildes müssen sichtbar sein.

Testbildelement2
Das leicht hellere bzw. leicht dunklere Quadrat muss erkennbar sein.

Testbildelement 3
Der Schriftzug „QUALITY CONTROL“ muss im mittleren grauen Feld ganz sichtbar sein.

Testbildelement 5
Die Grenzen und Linien der Quadrate müssen sichtbar sein.

Testbildelement 7
Es muss ein kontinuierlicher Schwarz-Weiß-Übergang in den beiden Verlaufsbalken zu erkennen sein.


TG18-OIQ-Testbild, zum Vergrößern auf das Bild klicken.

 


Sind bei der täglichen Überprüfung des Befundungsmonitors die grauen Felder nicht von ihrer umgebenden Fläche zu unterscheiden, ist meist die Helligkeits- bzw. Kontrasteinstellung des Monitors verstellt.

Andere Fehler, wie z.B. Verzeichnungen der senkrechten und waagrechten Linien, nicht ausreichende Darstellung der Streifenmuster oder Farbfehler des Hintergrunds, lassen sich nur durch einen Techniker beheben.


 

Halbjährliche Prüfung

Zusätzliche Prüfung, um bei Raumklasse 5 (zahnärztlicher Befundungsplatz) an Tubus-, Panoramaschicht- und Fernröntgengeräten die messtechnische Prüfung von jährlich auf fünfjährlich auszudehnen. (siehe auch unter „Fünfjährlich“)

TG18-OIQ-Testbild

Testbildelement 6
Alle 16 Leuchtdichteflächenelemente müssen unterscheidbar sein.

Testbildelement 8
Die direkten Schwarz-Weiß- und Weiß-Schwarz-Übergänge müssen klar erkennbar sein.


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TG18-UN80 Testbild

Homogenität der einheitlichen grauen Fläche wird geprüft.

Testbild TG18-UN80
Testbild TG18-UN80

Jährlich

Zusätzlich ist für Raumklasse 6 (zahnärztlicher Behandlungsplatz) und für Monitore in Verbindung mit DVT-Geräten eine messtechnische Prüfung verschiedener Parameter nach DIN 6868-157 mit einem kalibriertem Messgerät durchzuführen.

Fünfjährlich

Für Raumklasse 5 (zahnärztlicher Befundungsarbeitsplatz) ist bei Tubus-, Panoramaschicht- und Fernröntgengeräten eine messtechnische Prüfung verschiedener Parameter nach DIN 6868-157 mit einem kalibrierten Messgerät durchzuführen (z.B. im Rahmen der fünfjährlichen Sachverständigenprüfung).

Dokumentation

Für die Aufzeichnung der Prüfergebnisse gibt die Software entsprechende Formulare vor.

Monitorprüfung – Ergebnis schriftlich festhalten

In der Regel wird das Prüfbild beim täglichen Einschalten des Computers gezeigt. Das Programm fährt erst dann weiter hoch, wenn man bestätigt, dass die Testbildelemente zu erkennen sind.

Das Programm speichert das Prüfergebnis selbst ab. Die vom Computer gespeicherten Prüfergebnisse können in regelmäßigen Abständen ausgedruckt werden.

Beim Überprüfen des Befundungsmonitors ist darauf zu achten, dass die Helligkeits- und Kontrasteinstellungen am Bildschirm nach einer erfolgreich durchgeführten Konstanzprüfung nicht mehr verstellt werden!

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