10/29/2020 | Nachrichten | Coronavirus

Aufrechterhaltung der zahnmedizinischen Versorgung

Infoschreiben der bayerischen Zahnärzte

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Ab dem 2. November gelten erneut weitreichende Kontaktbeschränkungen im gesamten Bundesgebiet. Auch für uns Zahnärzte ist die zweite Welle der Corona-Pandemie eine große Herausforderung, die wir aber gemeinsam bewältigen werden. Wir müssen und werden die flächendeckende Patientenversorgung trotz der steigenden Infektionszahlen aufrechterhalten.

Wir wissen heute mehr über das Virus und seine Verbreitung als im Frühjahr 2020. Und wir können feststellen: Die Schutz- und Hygienemaßnahmen in unseren Praxen haben sich bewährt. Bis heute ist uns kein einziger Fall einer Infektion in einer bayerischen Zahnarztpraxis bekannt – weder bei Zahnärzten und deren Personal noch bei Patienten.

Auch Zahlen der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) belegen das hohe Niveau unserer Schutzvorkehrungen. So wurden bundesweit im Bereich der Zahnmedizin nur 39 Fälle mit einem positiven Testergebnis gemeldet (gegenüber 538 in der Humanmedizin und 4518 in Kliniken). Eine aktuelle Studie der „American Dental Association“ kommt zu dem Ergebnis, dass die Infektionsrate in Zahnarztpraxen bei unter einem Prozent und damit deutlich unter denen in anderen Medizinberufen liegt. Selbst in Norditalien und China wurden kaum Infektionen bei zahnmedizinischem Personal festgestellt. Das heißt: Auch als Covid-19 noch gar nicht entdeckt war, hat offensichtlich die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung Ansteckungen in der Praxis verhindert.

Wir sind uns mit dem bayerischen Gesundheitsministerium einig, dass unsere bereits während der ersten Welle ausgesprochene Empfehlung unverändert weiter gilt: Zahnarzt und Patient entscheiden nach strenger Indikation gemeinsam, welche Behandlungen aufgeschoben und welche zur Verhinderung von schweren Erkrankungen unter strikter Beachtung aller Hygienevorgaben durchgeführt werden müssen. Die Beschlüsse der Bundesregierung und der Ministerpräsidenten sehen keinerlei Einschränkungen für die ärztliche und zahnärztliche Berufsausübung vor. Wenn Friseure und Physiotherapeuten geöffnet bleiben, muss das erst Recht für alle Zahnarztpraxen gelten.

Sollten erneut (etwa aufgrund von Materialmangel) einzelne Praxen in Bayern vorübergehend den Betrieb einstellen müssen, können wir dies durch unseren bereits im Frühjahr eingerichteten „Notdienst unter der Woche“ auffangen – dies gilt für nicht-infizierte Patienten. Für infizierte oder unter Quarantäne stehende Patienten halten wir weiterhin in jedem Regierungsbezirk Corona-Schwerpunktpraxen vor. Auch die Universitätszahnkliniken sind in die Versorgung eingebunden.

Neue Studien belegen, dass das lange Tragen von Schutzmasken negative Auswirkungen auf die Mundgesundheit haben kann. Dadurch kann das Wachstum von Bakterien in der Mundhöhle beschleunigt werden. Eine geringere Flüssigkeitszufuhr hat zudem gerade bei älteren Patienten Auswirkungen auf den Speichelfluss und damit auf die Mundflora. Umso wichtiger ist es, dass die Vorsorgeuntersuchungen beim Zahnarzt trotz der Pandemie regelmäßig durchgeführt werden. Das gilt auch für die Erkennung und Behandlung von Zahnfleischerkrankungen. Denn Parodontitis begünstigt nachweislich die Entstehung von Infektionskrankheiten, zu denen auch Covid-19 zählt.

In den Monaten März und April 2020 wurden rund 650.000 weniger Vorsorgeuntersuchungen durchgeführt als im Vorjahreszeitraum. Das ist nicht nur zahnmedizinisch höchst bedenklich. Selbstverständlich ist es auch aus wirtschaftlichen Gründen existenziell, dass es während des Lockdowns nicht zu einem erneuten Einbruch bei der Inanspruchnahme zahnärztlicher Leistungen kommt. Für uns Zahnärzte gibt es bekanntlich nach wie vor keine echten Liquiditätshilfen. In unseren Praxen sind rund 50.000 Mitarbeiter beschäftigt, die meisten von ihnen Frauen.

Die laufenden Kosten stellen für die Praxisinhaber eine enorme Belastung dar. Wir haben deshalb bereits eine Informationskampagne unter dem Motto „Karies kennt kein Corona - Jetzt zum Zahnarzt gehen“ durchgeführt. Diese Kampagne werden wir im November/Dezember fortsetzen.

Wir appellieren an alle Kolleginnen und Kollegen, die flächendeckende zahnärztliche Versorgung im höchstmöglichen Umfang aufrecht zu erhalten. 

Mit freundlichen und kollegialen Grüßen

Christian Berger
Präsident der BLZK
Vorsitzender des Vorstands der KZVB

Dr. Rüdiger Schott
Vizepräsident der BLZK
Stv. Vorsitzender des Vorstands der KZVB  

Dr. Manfred Kinner 
Mitglied des Vorstands der KZVB

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