12/09/2021 | Nachrichten | Coronavirus
Schutzimpfungen gegen Covid-19 in Zahnarztpraxen
Das „Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie“ der neuen Bundesregierung sieht zeitlich befristet auch Schutzimpfungen in Zahnarztpraxen vor. Das Impfen in den Zahnarztpraxen kann noch nicht sofort nach Inkrafttreten des oben genannten Gesetzes starten. Dafür ist es notwendig, logistische, personelle, haftungsrechtliche und abrechnungstechnische Details zu klären, um die geplanten Schutzimpfungen zu ermöglichen.
Die Bundeszahnärztekammer hat die wichtigsten Informationen zusammengefasst.
Informationen für Zahnärztinnen und Zahnärzte zur Durchführung von Schutzimpfungen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 in Zahnarztpraxen – bzaek.de