12/20/2022 | Nachrichten | Coronavirus

Einrichtungsbezogene COVID-19-Impfpflicht läuft zum Ende des Jahres aus

Die seit dem 16. März 2022 für unter anderem in Zahnarztpraxen tätige Personen, auch Auszubildende, geltende sogenannte COVID-19-Impfpflicht wurde nicht verlängert und läuft damit zum Ende des Jahres aus. Das heißt für Sie und Ihre (künftigen) Beschäftigten: Ab 1. Januar 2023 spielt der Impf- oder Genesenenstatus für eine Tätigkeit in der Zahnarztpraxis keine Rolle mehr, die bisherigen Nachweis- und Meldepflichten entfallen.

Coronavirus|Covid-19

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