10/18/2021 | Nachrichten | Coronavirus
Kein 3G in der Zahnarztpraxis
Weiterhin keine Nachweispflicht für Praxispersonal
Mit Wirkung zum 15. Oktober 2021 beziehungsweise 19. Oktober 2021 traten/treten Änderungen der 14. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in Kraft. Auch nach diesen besteht für bayerische Zahnarztpraxen weiterhin nicht die Pflicht, sich vom Praxispersonal oder von den Patienten einen Impf-, Genesenen- oder Testnachweis (3G-Regelung) vorlegen zu lassen.
Unabhängig davon hat der Praxisinhaber seinen Mitarbeitern nach der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung und der Coronavirus-Testverordnung Testangebote zu unterbreiten. Hier finden Sie weitere Informationen dazu.