03/28/2022 | Nachrichten | Coronavirus
Selbstständiges Impfen durch Zahnärzte – weiteres Etappenziel erreicht
Die BLZK und die KZVB danken den bayerischen Zahnärztinnen und Zahnärzten für ihre große Bereitschaft, die Coronavirus-Impfkampagne zu unterstützen. Auch wenn noch immer nicht alle Hindernisse durch den Gesetzgeber auf Bundesebene beseitigt wurden, haben wir zwischenzeitlich zumindest ein weiteres wichtiges Etappenziel auf dem Weg zum Start der Schutzimpfungen in Zahnarztpraxen erreicht. So befindet sich die Schaffung der erforderlichen Voraussetzungen für Ihre Teilnahme an der Impfsurveillance, das heißt der Datenübermittlung der Impfungen, auf der Zielgeraden:
Damit Sie die Impfungen durchführen können, müssen Sie in der Lage sein, bestimmte Angaben an das Robert-Koch-Institut (RKI) zu übermitteln. Hierfür hat das RKI die Webanwendung „Digitales Impfquotenmonitoring“ eingerichtet.
Um Impfenden die Registrierung und den Zugang zum „Digitalen Impfquotenmonitoring“ zu ermöglichen, braucht das RKI von der KZVB Daten der Zahnärztinnen und Zahnärzte, die die erforderliche ärztliche Schulung absolviert haben.
Die Teilnahme an der Impfsurveillance ist zwingend erforderlich, um eigenverantwortlich SARS-CoV-2-Schutzimpfungen durchführen zu dürfen. Sofern Sie die erforderliche datenschutzrechtliche Einwilligung zur Verarbeitung Ihrer Daten zum Zwecke der Registrierung/Freischaltung für das „Digitale Impfquotenmonitoring“ noch nicht an die BLZK/eazf übermittelt haben, bitten wir um Zuleitung bis spätestens 7. April 2022. Folgende Übermittlungswege stehen Ihnen hierzu zur Verfügung:
BLZK und KZVB werden Sie über die weitere Entwicklung (vor allem die Aufnahme der Zahnärztinnen und Zahnärzte als Leistungserbringer in die Coronavirus-Impfverordnung) auf dem Laufenden halten!