06/24/2022 | Nachrichten | Coronavirus
Steuerfreier Corona-Bonus bis zu 4.500 Euro für Beschäftigte in Zahnarztpraxen
4. Corona-Steuerhilfegesetz vom 19. Juni 2022
Mit dem 4. Corona-Steuerhilfegesetz vom 19. Juni 2022 wurde für Zahnarztpraxen und weitere Einrichtungen im Gesundheits- und Pflegebereich der Weg für die Zahlung steuerfreier Corona-Boni bis zu 4.500 Euro eröffnet (§ 3 Nr. 11b Einkommensteuergesetz-EStG).
Umfasst sind Sonderzahlungen, die die Beschäftigten in der Zeit vom 18. November 2021 bis zum 31. Dezember 2022 zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn als Anerkennung besonderer Leistungen während der Corona-Krise von ihren Arbeitgebern erhalten.