11/21/2017 | Nachrichten | BLZK
Impressum der Website anpassen
Adresse der BLZK muss aktualisiert werden
Zahnärzte, die eine Praxis-Website betreiben, sind nach § 5 Telemediengesetz (TMG) verpflichtet, ein sogenanntes elektronisches Impressum auf ihrer Website aufzuführen. Dazu gehört auch die Angabe der zuständigen Kammer mit vollständiger Adresse. Da die Bayerische Landeszahnärztekammer ab 1. Januar 2018 eine neue Anschrift hat, müssen auch die Angaben auf den Websites von Zahnärzten in Bayern entsprechend geändert werden.
Die neue Adresse der BLZK ab dem 1. Januar 2018:
Bayerische Landeszahnärztekammer
Flößergasse 1
81369 München
Die Anschrift der KZVB bleibt gleich:
Kassenzahnärztliche Vereinigung Bayerns
Fallstraße 34
81369 München
Auch diese Angabe ist für Vertragszahnärzte in Bayern im elektronischen Impressum verpflichtend.
Angabe der Berufszulassungsbehörde prüfen
Die Zuständigkeiten der Berufszulassungsbehörden in Bayern als Aufsichtsbehörde über die zahnärztliche Approbation beziehungsweise über die Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung der Zahnheilkunde haben sich ebenfalls geändert. Sie sind auch Teil des elektronischen Impressums und müssen korrekt auf Praxis-Websites angegeben werden.
Hier haben sich die Zuständigkeiten bereits zum 1. Januar 2015 geändert. Die BLZK hatte seinerzeit auf die Notwendigkeit der Anpassung des Impressums aufmerksam gemacht. Welche Regierung ist zuständig? Wer im Bereich der Zahnärztlichen Bezirksverbände München, Oberbayern, Niederbayern, Oberpfalz und Schwaben zahnärztlich tätig ist, fällt unter die Berufsaufsicht der Regierung von Oberbayern. Wer im Bereich der Zahnärztlichen Bezirksverbände Ober-, Mittel- oder Unterfranken tätig ist, fällt in den Zuständigkeitsbereich der Regierung von Unterfranken.