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Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen, die nach § 5 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. c) DDG Teil 2 Pflichtangaben für die Praxishomepage sind. Mit einer Verlinkung zu diesem Artikel (https://blzk.de/blzk/site.nsf/id/pa_berufsrechtliche_regelungen.html) kommen Zahnärzte in Bayern der Pflicht nach, die Bezeichnung und den Inhalt der berufsrechtlichen Regelungen im Impressum zugänglich zu machen.
Berufsordnung für die bayerischen Zahnärzte (PDF | 64 KB)
Gebührenordnung für Zahnärzte
Heilberufe-Kammergesetz
Zahnheilkundegesetz