FAQ Coronavirus

Stand: 03.04.2020


Umgang mit Patienten


Was tue ich, wenn ich den Verdacht habe, dass ein Patient mit dem Coronavirus infiziert ist?

Wer den dringenden Verdacht hat, dass ein Patient mit dem Coronavirus infiziert ist, bittet die betroffene Person, die Praxis nicht zu betreten und umgehend mit dem Allgemein- bzw. Hausarzt telefonisch Kontakt aufzunehmen, um das weitere Vorgehen abzusprechen. Auf keinen Fall soll der Patient direkt in eine Praxis kommen. Verdachtsfälle sollen nur nach telefonischer Absprache eine Praxis aufsuchen, damit der zuständige Arzt die Möglichkeit hat, entsprechende Schutzmaßnahmen zu treffen.

Wie können Infektionsrisiken minimiert werden?

Die KZVB gibt hierzu folgende Informationen:

Aufgrund der veränderten Informationen des Robert-Koch-Institutes zum Thema „Aerosole“ empfehlen wir die Entstehung von Aerosolen wirksam zu verhindern. Dabei steht eine wirksame Absaugtechnik im Vordergrund. Ferner sollte berücksichtig werden:

a) Die Verwendung von Ultraschallhandstücken, piezoelektrischen Ultraschall- und Chirurgiegeräten vermeiden.
b) Die Verwendung von Pulverstrahlgeräten (z.B. „Air-Flow“) vermeiden.
c) Die Verwendung von Turbinen vermeiden.
d) Antiseptische Mundspülungen können dazu beitragen, eine Infektionsübertragung zu minimieren.
e) In Abhängigkeit von Art und Umfang der Exposition und des Infektionsrisikos entsprechende persönliche Schutzausrüstung konsequent und ordnungsgemäß tragen. Die zusätzliche Verwendung von Visieren/Schutzschilden bei der zahnärztlichen Behandlung kann die Sicherheit weiter erhöhen.

Weiterhin sollte jede Form der Behandlung von Risikogruppen (Senioren, multimorbide Patienten, immunsupprimierte oder immunreduzierte Patienten oder anders einschlägig gesundheitlich vorgeschädigte Patienten) auf ein absolut notwendiges Maß reduziert werden, besonders um Kontakte im Wartezimmer oder in der Praxis zu vermeiden.

Wie kann welche Patientengruppe behandelt werden?

Patienten können in drei Gruppen eingeteilt werden:

Patienten ohne Symptome
Bei unauffälligen, symptomlosen Patienten kann nach RKI die Übertragung von Viren durch die Einhaltung der üblichen Hygienemaßnahmen verhindert werden.

Patienten mit Symptomen wie Husten oder Fieber
Bei Patienten mit Symptomen kann die Behandlung auf die Zeit nach Ende der Erkrankung verschoben werden, sofern es sich nicht um zahnmedizinische Notfälle handelt. Diese Patienten sind zur Sicherung der Diagnose und ggf. Einleitung einer Therapie an den Hausarzt zu verweisen.

Patienten mit dringendem Verdacht oder diagnostiziertem Coronavirus
Bei Patienten mit dringendem Verdacht – Patient zeigt Symptome und hatte Kontakt mit einem an COVID-19 erkrankten Patienten – oder diagnostiziertem Coronavirus muss das Gesundheitsamt informiert werden und ist für die weitere Behandlung Kontakt mit dem Versorgungsarzt beim zuständigen Landratsamt aufzunehmen.

https://www.stmi.bayern.de/min/geschaeftsbereich/landkreise/index.php

Coronavirus – Umgang mit Patienten am Empfang

Ablaufdiagramm zur Behandlung verschiedener Patientengruppen (PDF | 244 KB)

Kann ich weiter in Alten- und Pflegeheimen behandeln?

Für Pflegebedürftige und Senioren mit schwerwiegenden chronischen Erkrankungen besteht ein besonders hohes Risiko an COVID-19 zu erkranken. Die Deutsche Gesellschaft für Alterszahnmedizin (DAGZ) empfiehlt deshalb, derzeit auf zahnmedizinische Routineuntersuchungen und -behandlungen in der aufsuchenden Betreuung insbesondere in Alten- und Senioreneinrichtungen zu verzichten und sich in Absprache mit den Einrichtungen, Pflegenden und Angehörigen auf Notfallbehandlungen zu beschränken. Viele Einrichtungen sind derzeit bestrebt, die externen Kontaktmöglichkeiten zu den Pflegebedürftigen auf ein Minimum zu beschränken. Die DGAZ empfiehlt, die Leitungen der Einrichtungen hierin zu unterstützen und die Infektionsgefahr für Pflegebedürftige so klein wie möglich zu halten.


FAQ – Hygiene- und Schutzmaßnahmen in der Zahnarztpraxis

FAQ – Arbeitsrechtliche Fragen/Praxisschließung/Entschädigung

FAQ – Auszubildende

Ansprechpartner

Bei Fragen zum Umgang in der Praxis mit dem Coronavirus

Tel.: 089 230211-340/-342
Fax: 089 230211-341/-343

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