Postgraduierte Fort- und Weiterbildung
Zu den Schwerpunkten gehört die Weiterentwicklung der Weiterbildungsordnung (WBO). Im Jahr 2004 wurde der sogenannte „Bayerische Weg” etabliert. Die zahnärztliche Weiterbildung in Bayern erfolgt seitdem dual, bestehend aus Curriculum und praktischer Tätigkeit. Das Klinikjahr entfällt.
Die postgraduierte Weiterbildung bringt entsprechende Vorschläge zur kontinuierlichen Aktualisierung der Weiterbildungsordnung für die Bayerischen Zahnärzte in die Organe der BLZK ein. Dabei setzt sie auf die Beratung des Weiterbildungsausschusses, in dem Vertreter der Fachgebiete Kieferorthopädie und Oralchirurgie vertreten sind. Auf Bundesebene wird Bayern bei der Erstellung einer Muster-Weiterbildungsordnung vertreten.
Für alle Fragen rund um die Weiterbildung ist auf dem Fachgebiet der Kieferorthopädie das Referat Kieferorthodpädie, auf dem Fachgebiet der Oralchirurgie das Referat Oralchirurgie der BLZK zuständig. Die Referate sind die richtigen Ansprechpartner sowohl
- für Zahnärzte, die sich für eine Weiterbildung interessieren,
- für Weiterbildungsassistenten von Beginn der Weiterbildung bis zum Fachgespräch als auch
- für Zahnärzte, die eine Ermächtigung zur Weiterbildung beantragen wollen.
Referat Oralchirurgie
Das Referat Weiterbildung befasst sich mit allen Fragen im Zusammenhang mit der Weiterbildung auf dem Gebiet der Oralchirurgie. Sie wollen sich weiterbilden oder einen Weiterbildungsassistenten in Ihrer Zahnarztpraxis beschäftigen? Hier erfahren Sie, welche Voraussetzungen zu erfüllen sind und wie die Weiterbildung abläuft. Ferner gibt es hier Informationen über die Zulassung zum Fachgespräch.
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