Aufgaben und Rechtsgrundlagen
Die Bayerische Landeszahnärztekammer (BLZK) ist die gesetzliche Berufsvertretung aller etwa 17500 bayerischen Zahnärzte. Sie ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Die BLZK und ihre acht Zahnärztlichen Bezirksverbände (ZBV) vertreten die beruflichen Belange aller bayerischen Zahnärztinnen und Zahnärzte.
Die BLZK setzt sich für ein freies Zahnarzt-Patienten-Verhältnis, die Förderung, Erhaltung und Wiederherstellung der Mundgesundheit der Bevölkerung und für eine angemessene und leistungsgerechte Honorierung der zahnärztlichen Leistung ein.
Durch ein fachgerechtes Angebot ihrer Fortbildungsakademie, der eazf GmbH – Europäische Akademie für zahnärztliche Fort- und Weiterbildung der BLZK, unterstützt die Kammer die Fortbildung der bayerischen Zahnärztinnen und Zahnärzte wie auch des Praxispersonals.
Zu den Aufgaben der BLZK nach dem Heilberufe-Kammergesetz zählt auch, die Erfüllung der zahnärztlichen Berufspflichten zu überwachen. Als Körperschaft des öffentlichen Rechts unterliegt die BLZK der Rechtsaufsicht des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit, Pflege und Prävention.
Heilberufe-Kammergesetz
Das
- die beruflichen Belange der Mitglieder wahrzunehmen,
- die Erfüllung der Berufspflichten zu überwachen,
- die Fortbildung zu fördern,
- soziale Einrichtungen für ihre Mitglieder zu schaffen sowie
- in der öffentlichen Gesundheitspflege mitzuwirken (Artikel 2 HKaG).
Als Selbstverwaltungsorganisation nimmt die BLZK öffentliche Aufgaben wahr und vertritt die Interessen des Berufsstandes gegenüber dem Staat.
Satzung der BLZK
Als Körperschaft des öffentlichen Rechts hat sich die Bayerische Landeszahnärztekammer
Berufsordnung für die Bayerischen Zahnärzte
Eine der Aufgaben der BLZK ist, eine
Zuletzt angepasst am 28.09.26