RBZ – Röntgenstelle der Bayerischen Zahnärzte
Qualitätssicherung der zahnärztlichen Röntgengeräte
Die Röntgenstelle der Bayerischen Zahnärzte (RBZ) in Nürnberg hat die Aufgabe, die Qualitätssicherung der zahnärztlichen Röntgengeräte in Bayern gemäß der Strahlenschutzverordnung zu überprüfen. Dazu ist die Röntgenstelle der Bayerischen Zahnärzte nach einer Vereinbarung mit dem Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz verpflichtet.
Formulare
Anmeldung eines Röntgengerätes bei der Gewerbeaufsicht (PDF | 24 KB) Anmeldung eines Röntgengerätes bei der RBZ (PDF | 98 KB) Änderung eines Röntgengerätes bei der RBZ (PDF | 98 KB) Abmeldung eines Röntgengerätes bei der RBZ (PDF | 96 KB)
Formblatt D1: Monatliche Prüfergebnisse (PDF | 156 KB) Verlängerung Prüfintervall auf drei Monate – Strahlenschutzverantwortliche (PDF | 567 KB)
Formblatt F1: Wöchentliche Prüfergebnisse – Filmentwicklung (PDF | 360 KB) Formblatt F2: Monatliche Prüfergebnisse – Röntgengerät (PDF | 100 KB)
Unterweisung Mitarbeitende – jährlich (PDF | 207 KB) Überlappende Konstanzaufnahme bei Filmwechsel intraoral (PDF |46 KB)
Aufbewahrungsfristen (PDF | 88 KB) Dentale digitale Volumentomographie – S2k-Leitlinie (Langfassung)
Anforderungen, Bewertung, Unterlagen und Schaubild
Qualitätssicherung in der Röntgendiagnostik
Strahlenschutzrecht
Das
Gewerbeaufsichtsamt finden
Die Kontaktdaten aller zuständigen Gewerbeaufsichtsämter finden Sie im Merkblatt „Behördliche Verfahren zum Betrieb von Röntgeneinrichtungen im Freistaat Bayern“ auf dem Formularserver Bayern.
So gelangen Sie zur Übersicht:
- Öffnen Sie den
Formularserver Bayern . - Klicken Sie rechts unten auf „Formular herunterladen“.
- Wechseln Sie im PDF zu Seite 6.
- Unter „5.2 Gewerbeaufsichtsämter“ finden Sie alle Ämter mit den entsprechenden Kontaktdaten.
Sachverständige finden
Für die Prüfung Ihrer Röntgeneinrichtung benötigen Sie einen behördlich bestimmten Sachverständigen. Das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) stellt eine aktuelle Liste der behördlich bestimmten Sachverständigen für Röntgeneinrichtungen zur Verfügung.
Wählen Sie einen Sachverständigen aus der aktuellen Liste des LfU. In der Liste ist angegeben, für welche Arten von Röntgeneinrichtungen der jeweilige Sachverständige bestimmt ist.
Röntgenstelle der Bayerischen Zahnärzte
Laufertorgraben 10
90489 Nürnberg
Röntgenstelle der Bayerischen Zahnärzte
Laufertorgraben 10
90489 Nürnberg
Telefonisch erreichbar:
Mo–Do: 8.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr
Fr: 8.00 bis 12.00 Uhr
Röntgenstelle der Bayerischen Zahnärzte
Laufertorgraben 10
90489 Nürnberg
Telefonisch erreichbar:
Mo–Fr. 8.30 bis 12.30 Uhr
Zuletzt angepasst am 07.10.26