Berufsrechtliche Regelungen nach § 5 DDG
Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen, die nach § 5 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. c) DDG Teil 2 Pflichtangaben für die Praxishomepage sind. Mit einer Verlinkung zu diesem Artikel (https://www.blzk.de/die-kammer/recht/berufsrechtliche-regelungen) kommen Zahnärzte in Bayern der Pflicht nach, die Bezeichnung und den Inhalt der berufsrechtlichen Regelungen im Impressum zugänglich zu machen.
Berufsordnung für die bayerischen Zahnärzte (PDF | 77 KB)Gebührenordnung für Zahnärzte Heilberufe-Kammergesetz Zahnheilkundegesetz
Zuletzt angepasst am 07.07.26