Häufige Fragen zur Fortbildung ZFA
Fortbildungsangebot & Ablauf
Die Rechtsvorschriften zu den Aufstiegsfortbildungen und Prüfungen sind jederzeit aktuell einsehbar unter
Die Abschlussprüfungen zu den jeweiligen
Auskunft hierzu erhalten Sie bei der BLZK unter Tel.: 089 230211-330/-332
Die Prüfungstermine und -gebühren werden regelmäßig unter
Zulassung und Voraussetzungen
Ja. Der Beruf Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r ist ein bundeseinheitlich geregelter Ausbildungsberuf. Der erfolgreiche Abschluss zur/zum ZFA gilt bundesweit.
Nein. Für die Zulassung zu den verschiedenen Aufstiegsfortbildungen gibt es
Finanzierung und Förderungen
Sie können sich für ein Stipendium bewerben, wenn Sie die Berufsabschlussprüfung zur/zum ZFA mit mindestens 87 Punkten absolviert haben und zum Zeitpunkt der Aufnahme (1.1. des Folgejahres) noch nicht 25 Jahre alt sind. Weitere Auskunft erhalten Sie unter
Die Fördervoraussetzungen müssen individuell geprüft werden. Informationen zu den grundlegenden Voraussetzungen finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Bildung und Forschung unter:
Das Aufstiegs-BAföG kann in Bayern jeweils beim Amt für Ausbildungsförderung, bei den Stadtverwaltungen oder den Landratsämtern beantragt werden oder online über die Website des Bundesministeriums für Bildung und Forschung unter:
Der Meisterbonus wird derzeit für die erfolgreiche Abschlussprüfung zur/zum ZMP, DH und ZMV gewährt. Für die Gewährung müssen Hauptwohnsitz oder Beschäftigungsort zum Zeitpunkt der Prüfungsanmeldung oder zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses in Bayern liegen.
Weitere Infos unter
Abschluss und Nachweise
Die erfolgreich bestandene Abschlussprüfung einer Aufstiegsfortbildung ist nicht automatisch gleichzusetzen mit einer Hochschulzugangsberechtigung. Neben dem allgemeinen Abitur gibt es viele verschiedene Wege, ein Hochschulstudium zu beginnen. Nähere Informationen dazu finden Sie auf der Website des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus:
Bitte wenden Sie sich hierzu schriftlich per Mail an das Referat Zahnärztliches Personal der BLZK:
Teilen Sie uns mit, wann und wo Sie die Prüfung abgelegt haben, Ihren vollständigen (ggf. damaligen) Namen sowie Geburtsdatum und -ort. Die Ausstellung einer Zweitschrift ist gebührenpflichtig.
Eine amtlich beglaubigte Kopie einer Urkunde erhalten Sie z.B. bei den Gemeinde- und Stadtverwaltungen oder Landratsämtern. Zur Erstellung der amtlich beglaubigten Kopie müssen Sie dort die jeweilige Urkunde im Original vorlegen.
Zuletzt angepasst am 22.07.26