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StartseiteNachrichtenKammer- und ZBV-Wahlen: Auslegung der Wählerlisten in den ZBVen
Kammer- und ZBV-Wahlen: Auslegung der Wählerlisten in den ZBVen
Nachrichten
Veröffentlicht am 14.07.26
Zahnärztliche Selbstverwaltung lebt von der aktiven Beteiligung ihrer Mitglieder
Die Briefwahl der Delegierten zur Vollversammlung der BLZK beginnt in acht Wochen. Alle bayerischen Zahnärzte sollten spätestens am 7. Juli per Post die Erste Wahlbekanntmachung vom Wahlleiter in Ihrem Zahnärztlichen Bezirksverband (ZBV) erhalten haben. Spätestens ab dem heutigen 14. Juli bis zum 28. Juli liegt die jeweilige Wählerliste (Verzeichnis der Wahlberechtigten) bei den Wahlleitern in den acht Wahlbezirken (dem räumlichen Gebiet des jeweiligen ZBV entsprechend) zur Einsichtnahme unter der in der Ersten Wahlbekanntmachung bezeichneten Anschrift aus. Innerhalb dieser Zeit sind bei Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit der Wählerliste Einsprüche beim jeweiligen Wahlleiter schriftlich geltend zu machen.
Im Wesentlichen gleich gelagerte Erste Wahlbekanntmachungen erhalten die Mitglieder des jeweiligen ZBV zu der ZBV-eigenen Briefwahl; diese ist aufgrund gesetzlicher Gegebenheiten je nach ZBV entweder eine Delegiertenwahl oder eine Vorstandswahl.
Weitere wichtige Termine zur BLZK-Delegiertenwahl:
Bis zum 25. August sind die Wahlvorschläge einzureichen. Hierzu wird mit der Zweiten Wahlbekanntmachung, die ebenso per Post an alle Wahlberechtigten des jeweiligen Wahlbezirks versendet wird, noch eine gesonderte Aufforderung an alle Wahlberechtigten mit näheren Informationen ergehen.
Spätestens am 11. September erhalten dann alle Wahlberechtigten ihre Wahlunterlagen. Die Wahlzeit läuft bis zum 22. September, 17 Uhr. Maßgeblich ist der rechtzeitige Eingang unter der in der Ersten Wahlbekanntmachung mitgeteilten Anschrift.
Einen detaillierten Zeit- und Verfahrensplan zur BLZK-Delegiertenwahl finden Sie hier: https://epaper.zwp-online.info/epaper/gim/bzb/2026/bzb0526#12
Die Wahlordnung der BLZK, die das Verfahren der BLZK-Delegiertenwahl in ihrem Ersten Abschnitt regelt, finden Sie hier: https://www.blzk.de/blzk/site.nsf/gfx/WahlO.pdf/$file/WahlO.pdf bzw. hier: https://www.blzk.de/blzk/site.nsf/id/pa_rechtliche_bestimmungen_blzk.html
Weitere Informationen zu den ZBV-eigenen Wahlen finden Sie in der jeweiligen Zweiten Wahlbekanntmachung Ihres ZBV und gegebenenfalls ergänzend in den Mitteilungsblättern oder auf den Webseiten der Zahnärztlichen Bezirksverbände (ZBVe).