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Wichtiger Hinweis bei Banküberweisungen an die BLZK
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Veröffentlicht am 08.10.25
Die Einführung der sogenannten Empfängerüberprüfung
Derzeit erfolgt die Einführung der sogenannten Empfängerüberprüfung aufgrund der EU-Verordnung 2024/886 und ist für Banken und Sparkassen zukünftig verpflichtend. Ziel ist es, den Zahlungsverkehr innerhalb des Euroraums sicherer zu machen und insbesondere Fehlüberweisungen oder Betrugsversuche zu verhindern. Die ersten Institute, darunter Sparkassen, haben dies bereits technisch umgesetzt.
Das ist neu
Ab dem Stichtag müssen Banken bei jeder Überweisung oder Echtzeitüberweisung in Euro den angegebenen Empfängername mit dem Kontoinhaber der Ziel-IBAN abgleichen (Verification of Payee/VoP). Bei Abweichungen erfolgt eine technische Rückmeldung, etwa in Form eines Warnhinweises, dass Name und IBAN nicht übereinstimmen oder die Überprüfung aktuell nicht möglich ist.
Die Vorschrift betrifft zunächst alle Überweisungen und Echtzeitüberweisungen in Euro innerhalb des Euroraums. Sukzessiv wird die Regelung bis Juli 2027 auf sämtliche EU-Mitgliedstaaten ausgeweitet. Unternehmen können bei Sammelüberweisungen auf die Empfängerprüfung verzichten.
Was tun bei Warnmeldungen?
Bei unserer Hausbank ist die Einführung bis Mitte Oktober geplant. Laut unserer Bank lautet die vollständige Kontobezeichnung wie folgt: Bayerische Landeszahnärztekammer (BLZK) Körperschaft des öffentlichen Rechts. Nach aktueller Auskunft unserer Hausbank können Zahlende die Warnmeldung (kein Match, technisch nicht möglich etc.) ignorieren und die Überweisung trotzdem ausführen, müssen dies aber – je nach Online-Banking-System – ausdrücklich bestätigen. Eine Rücksprache mit der eigenen Bank wird empfohlen.