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StartseiteNachrichtenDie BLZK passt ihre Empfehlungen für die ZFA-Ausbildungsvergütungen an
Die BLZK passt ihre Empfehlungen für die ZFA-Ausbildungsvergütungen an
Nachrichten
Veröffentlicht am 23.02.26
Erhöhung für Ausbildungsverträge ab dem 1. Mai 2026
Die Bayerische Landeszahnärztekammer passt die Empfehlungen zur Ausbildungsvergütung für Zahnmedizinische Fachangestellte an. Als zuständige Stelle für die Ausbildung kann die BLZK regelmäßig die Empfehlungen zur Höhe der angemessenen Ausbildungsvergütung im Ausbildungsberuf ZFA herausgeben, sofern es – wie in Bayern – keinen Tarifvertrag gibt. Mit der Anhebung der Ausbildungsvergütung werden die aus dem Jahr 2023 stammenden Empfehlungen aufgehoben
Bayernweite Basisempfehlung
Die neuen Vergütungsempfehlungen betragen für alle Ausbildungsverträge, die ab dem 1. Mai 2026 abgeschlossen werden:
1. Ausbildungsjahr: 1.050 Euro 2. Ausbildungsjahr: 1.150 Euro 3. Ausbildungsjahr: 1.250 Euro
Die neuen Beträge für die Ausbildungsvergütung sind eine bayernweite Basisempfehlung. Der Abschluss einer individuell höheren Ausbildungsvergütung steht den ausbildenden Zahnärztinnen und Zahnärzten selbstverständlich frei.
Für Ausbildungsverträge, die vor dem 1. Mai 2026 abgeschlossen wurden und einen Ausbildungsbeginn ab September 2026 vorsehen, wird empfohlen, eine Anpassung der vereinbarten Ausbildungsvergütung anhand der hier genannten Empfehlung vorzunehmen.