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StartseiteNachrichtenPflicht zur barrierefreien Praxiswebsite
Pflicht zur barrierefreien Praxiswebsite
Nachrichten
Veröffentlicht am 17.06.25
Erinnerung: Pflicht zur barrierefreien Praxiswebsite ab 28. Juni 2025
Wir möchten Sie an dieser Stelle daran erinnern, dass größere Zahnarztpraxen ab dem 28. Juni 2025 dazu verpflichtet sind, ihre Websites barrierefrei zu gestalten, sofern sie direkt auf ihrer Internetseite ein Online-Terminbuchungstool zur Verfügung stellen, ein Kontaktformular bereithalten und/oder Videosprechstunden anbieten.
Diese Verpflichtung trifft Praxen:
Die mindestens zehn Personen beschäftigen und einen Jahresumsatz von mehr als 2 Millionen Euro erzielen.
Die mindestens zehn Personen beschäftigen und deren Jahresbilanz sich auf mehr als 2 Millionen Euro beläuft.
Nähere Informationen finden Sie in dem Artikel „Terminbuchung auf der Praxiswebsite – Für wen gilt die neue Verpflichtung zur Barrierefreiheit?“ aus der BZBplus Ausgabe 4/2025.
Sollten Sie bis dahin nicht mehr in der Lage sein, ihre Website entsprechend anzupassen, ist es ratsam, diese Angebote so lange zu entfernen, bis sie ihre Internetseite umgestaltet haben. Ansonsten können Geldbußen und weitere Sanktionen durch die eigens eingerichtete Marktüberwachungsbehörde drohen.