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Europäischer Gesundheitsdatenraum tritt in Kraft
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Veröffentlicht am 23.04.25
Europäischer Gesundheitsdatenraum tritt in Kraft
Obwohl sich die Unterhändler des Europäischen Parlamentes und der im Rat versammelten EU-Mitgliedsstaaten schon im April 2024 politisch geeinigt hatten, wurde die EU-Verordnung zur Schaffung eines Europäischen Gesundheitsdatenraumes (European Health Data Space, kurz: EHDS) erst in diesem Jahr Anfang März im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Hintergrund waren Diskussionen um technische Detailfragen und sprachliche Formulierungen. Ende Dezember hatten Europäisches Parlament und Ende Januar der Rat letztlich grünes Licht für die Korrekturen gegeben. Damit konnte die EHDS-Verordnung in Kraft treten.
Ziel des EHDS ist es, die nationalen Gesundheitssysteme der EU auf Grundlage interoperabler Austauschformate digital zu verbinden und den Zugriff auf bestimmte Patientendaten grenzüberschreitend zu ermöglichen. Die EU-Mitgliedsstaaten können entscheiden, inwieweit Patientinnen und Patienten einer Verwendung ihrer Gesundheitsdaten widersprechen dürfen (sogenannte Opt-out-Lösung).
Quelle: BZB 4/2025, S. 29
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