Hausbesuch
Aufsuchende zahnmedizinische Betreuung
Kann ein Patient aufgrund seines Alters, seiner Erkrankungen oder Pflegebedürftigkeit beziehungsweise Behinderung nicht mehr zur Behandlung in die Zahnarztpraxis kommen, gibt es die Möglichkeit der „aufsuchenden zahnärztlichen Betreuung“. Der Zahnarzt kommt nach Hause oder in die Pflegeeinrichtung, in der der Patient oder die Patientin lebt, und führt die Untersuchung beziehungsweise Behandlung und Prophylaxemaßnahmen vor Ort durch.
Vorher mit der Krankenkasse sprechen
Ob ein Patient Anspruch auf einen Hausbesuch durch den Zahnarzt hat und ob die Kosten für die Behandlung übernommen werden, sollte bereits im Vorfeld mit der jeweiligen Krankenversicherung des Patienten abgeklärt werden. Bei einer Behandlung zu Hause sind die Behandlungsmöglichkeiten für den Zahnarzt jedoch stark eingeschränkt.
So finden Sie Praxen, die Hausbesuche anbieten
Patienten, die auf der Suche nach einem Zahnarzt sind, der Hausbesuche macht, können sich an den zuständigen
Darüber hinaus können Patienten die
Als Zahnarzt Hausbesuche anbieten
In Bayern niedergelassene Zahnärzte haben die Möglichkeit, in der Online-Zahnarztsuche der BLZK zu erscheinen. Voraussetzung für eine Veröffentlichung ist die schriftliche Einwilligung des Zahnarztes. Sobald die Praxis in der Zahnarztsuche erscheint, können Zusatzdaten wie „Hausbesuch möglich" selbst eingetragen werden.
Unter ganz bestimmten Voraussetzungen dürfen Vertragszahnärzte eine Krankenbeförderung verordnen.
Zuletzt angepasst am 12.05.26