Zahnärztliche Betreuung in Pflegeeinrichtungen
Zahnärztinnen und Zahnärzte, die sich in der Betreuung von Pflegebedürftigen in Pflegeeinrichtungen engagieren möchten, haben verschiedene Möglichkeiten: Sie können die Patienten im Rahmen des Patenzahnarztmodells betreuen oder über die Kassenzahnärztliche Vereinigung einen Kooperationsvertrag mit einer Pflegeeinrichtung abschließen.
Patenzahnarztmodell
Das Patenzahnarztmodell wurde von der BLZK 2004/2005 ins Leben gerufen. Patenzahnärzte übernehmen in Pflegeeinrichtungen die zahnärztliche Versorgung und führen Mundhygieneschulungen für Pflegepersonal und Angehörige durch. Die Zuordnung der Patenzahnärzte in die regionalen Heime wird von den
Kooperationsvertrag
Der Kooperationszahnarzt besucht die Einrichtungen, mit denen er einen Kooperationsvertrag abgeschlossen hat, in regelmäßigen Abständen und ist dort für die zahnärztliche Betreuung der Heimbewohner zuständig. Angehörige oder Betreuer von Pflegeheimbewohnern erhalten über die Heimleitung Auskunft, ob es in der Einrichtung einen Kooperationszahnarzt gibt.
Zahnärzte finden weitere Informationen und ein Muster für einen Kooperationsvertrag, in dem Rechte und Pflichten eines Kooperationszahnarztes festgeschrieben sind, bei der Kassenzahnärztlichen Vereinigung unter
Die oft von Alten- und Pflegeheimen ausgegebenen Kooperationsverträge für Ärzte sind für Zahnärzte nicht zu verwenden.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat eine Patienteninformation zu den zusätzlichen zahnärztlichen Leistungen für Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen herausgegeben.
Zuletzt angepasst am 21.05.26