Zahnarztrechnung / HKP / GOZ
Fragen zur Privatrechnung
Vor der Behandlung erstellt der Zahnarzt einen Heil- und Kostenplan (HKP). Die Grundlage der Abrechnung für die Behandlung von Privatpatienten und Beihilfeberechtigten und für alle Privatleistungen bei gesetzlich versicherten Patienten ist die
Das
Abrechnung nach der Gebührenordnung für Zahnärzte
Privatrechnung
Die Rechnung (Liquidation) des Zahnarztes an den Patienten für Privatleistungen wird grundsätzlich vollkommen unabhängig von einer möglichen Erstattung durch die private Krankenversicherung oder Beihilfe gestellt.
Erstattung nach individuellem Versicherungsvertrag
Die Höhe des an den Patienten erstatteten Betrages hängt vom individuell abgeschlossenen Versicherungsvertrag bzw. -tarif ab. Versicherer oder Beihilfe können grundsätzlich Erstattungseinschränkungen festlegen. Die Erstattung kann an bestimmte Voraussetzungen geknüpft werden (Alter, etc.). Der Versicherte muss die Differenz bezahlen, wenn der in der Liquidation ausgewiesene Rechnungsbetrag höher als der von der Krankenversicherung erstattete Betrag ist.
Die GOZ kompakt
Auf zahn.de sind im Artikel
- Notwendige Leistung – Wunschleistung
- Medizinische Notwendigkeit
- Steigerungsfaktor
- Laborkosten
- Auskunft und Schweigepflichtentbindung
- Aushändigung von Unterlagen

Zahnärztliche Leistungen mit der gesetzlichen Krankenversicherung werden nach dem BEMA (einheitlicher Bewertungsmaßstab für zahnärztliche Leistungen) abgerechnet. Die Kassenzahnärztliche Vereinigung Bayerns (KZVB) beantwortet Fragen hierzu:
Patiententelefon der bayerischen Zahnärzte
Telefon: 089 230 211-230
Sprechzeiten:
- Montag bis Donnerstag: 9.00 bis 12.00 Uhr
- Freitag: 9.00 bis 11.00 Uhr
Zuletzt angepasst am 13.07.26