Abschlussprüfung ZFA
Die Abschlussprüfung wird in zwei Teilen innerhalb unterschiedlicher Prüfungszeiträume durchgeführt und daher auch als „gestreckte Abschlussprüfung“ bezeichnet. Der erste Teil findet im vierten Ausbildungshalbjahr statt, der zweite Teil am Ende der Ausbildung. Die Ergebnisse beider Teile fließen in das Gesamtergebnis ein.
Prüfungsaufgaben
Teil 1 der gestreckten Abschlussprüfung
In den zwei schriftlichen Prüfungsbereichen im Teil 1 der gestreckten Abschlussprüfung werden die Aufgaben als Antwort-Wahl-Aufgaben (inklusive Zuordnungs- und Reihenfolgeaufgaben) gestellt.
Schwerpunktliste (PDF | 178 KB) Musteraufgaben (PDF | 214 KB) Muster-Lösungsbogen (PDF | 207 KB) Musterlösungen (PDF | 105 KB)
Schwerpunktliste (PDF | 180 KB) Musteraufgaben (PDF | 50 KB) Muster-Lösungsbogen (PDF | 176 KB) Musterlösungen (PDF | 122 KB)
Teil 2 der gestreckten Abschlussprüfung
In den zwei schriftlichen Prüfungsbereichen im Teil 2 der gestreckten Abschlussprüfung „Organisieren der Verwaltungsprozesse und Abrechnen von Leistungen“ und „Wirtschafts- und Sozialkunde“ werden die Aufgaben als Antwort-Wahl-Aufgaben (inklusive Zuordnungs- und Reihenfolgeaufgaben) gestellt.
Im Prüfungsbereich „Assistieren bei und Dokumentieren von zahnärztlichen Maßnahmen“ ist eine Arbeitsaufgabe durchzuführen und mit praxisüblichen Unterlagen zu dokumentieren. Nach der Durchführung wird ein auftragsbezogenes Fachgespräch über die Arbeitsaufgabe geführt.
Schwerpunktliste (PDF | 172 KB) Musteraufgaben (PDF | 72 KB) Muster-Lösungsbogen (PDF | 31 KB) Musterlösungen (PDF | 27 KB)
BEMA Teil 1 – nur für den Unterricht (PDF | 44 KB) GOZ/GOÄ (PDF | 71 KB) Heil- und Kostenplan (PDF | 94 KB) Festzuschüsse Heil- und Kostenplan
Schwerpunktliste (PDF | 156 KB) Musteraufgaben (PDF | 51 KB) Muster-Lösungsbogen (PDF | 35 KB) Musterlösungen (PDF | 25 KB)
Hinweise zum Ablauf (PDF | 203 KB) Informationsblatt Prüfling (Hinweise/Bestätigung – Prüfling) (PDF | 135 KB) Musteraufgabe (PDF | 50 KB) Musterlösung/Lösungsvorschlag (PDF | 128 KB)
Abschlussprüfung nicht bestanden – was nun?
Für Auszubildende, die die Abschlussprüfung nicht bestanden haben, endet das Ausbildungsverhältnis erst an dem Tag, der im jeweiligen Ausbildungsvertrag als Ausbildungsende vereinbart wurde.
Ja. Wird die Prüfung nicht bestanden, aber in einem Teil (schriftlich oder praktisch) mindestens die Note „ausreichend“ erreicht, muss dieser Teil nicht wiederholt werden.
Voraussetzung ist, dass ein entsprechender Antrag gestellt wird und die Anmeldung zur Wiederholungsprüfung innerhalb von zwei Jahren nach der nicht bestandenen Prüfung erfolgt.
Eine nicht bestandene Abschlussprüfung kann insgesamt zweimal wiederholt werden.
Es gibt zwei Möglichkeiten:
- Verlängerung des Ausbildungsverhältnisses:
Auf Wunsch der oder des Auszubildenden kann das Ausbildungsverhältnis verlängert werden, in der Regel bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens jedoch um ein Jahr. Wer das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, bleibt berufsschulpflichtig. Der Besuch der Berufsschule muss ermöglicht werden. - Teilnahme ohne Verlängerung des Ausbildungsverhältnisses: Die Wiederholungsprüfung kann auch als externer Prüfling abgelegt werden. Die Prüfungskosten sind selbst zu tragen. Ein freiwilliger Besuch der Berufsschule ist ohne Ausbildungsvertrag nicht möglich. Bis zur Wiederholungsprüfung besteht die Möglichkeit, als ausgelernte/r, aber nicht geprüfte/r Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r zu arbeiten.
Sollte die oder der Auszubildende die Röntgenprüfung nicht bestanden haben, sollte sie bzw. er sich zeitnah nach der Abschlussprüfung an den für sie oder ihn zuständigen

Mo, Mi, Do: 8:30 bis 11:30 Uhr und 12:30 bis 15:00 Uhr
Di: 12:30 bis 15:00 Uhr
Fr: 8:30 bis 12:00 Uhr

Mo, Mi, Do: 8:30 bis 11:30 Uhr und 12:30 bis 15:00 Uhr
Di: 12:30 bis 15:00 Uhr
Fr: 8:30 bis 12:00 Uhr
Zuletzt angepasst am 17.10.26