Ausbildung ZFA

StartseiteZahnärztliches PersonalAusbildung ZFAAusbildungsvertrag

Ausbildungsvertrag

Ausbildungsvertragskonfigurator online

Zahnarztpraxen in Bayern haben die Möglichkeit, einen Ausbildungsvertrag ganz einfach online zu erstellen. Der Ausbildungsvertragskonfigurator (AVK) fragt schrittweise alle vertragsnotwendigen Daten ab. Das Ergebnis ist ein unterschriftsreifer Ausbildungsvertrag als PDF-Datei zum Abspeichern und Ausdrucken. 

Zur finalen Prüfung und Eintragung des Ausbildungsvertrags muss der Vertrag in dreifacher Ausfertigung und unterschrieben per Post an den zuständigen Zahnärztlichen Bezirksverband gesendet werden.

Starten Sie hier den AVK

Unkompliziert online zum fertigen Ausbildungsvertrag. Ausbildungsvertrag erstellen

Ergänzende Vereinbarungen zum Ausbildungsvertrag

Alle Anträge im Zusammenhang mit der Ausbildung sind an den zuständigen Zahnärztlichen Bezirksverband zu senden.   

Abkürzung der Ausbildungszeit

Auf gemeinsamen Antrag der Auszubildenden und der Ausbildenden ist die Ausbildungszeit zu kürzen, wenn zu Beginn der Ausbildung zu erwarten ist, dass das Ausbildungsziel in der gekürzten Zeit erreicht wird. Der Hauptausschuss des Bundesinstituts für Berufsbildung empfiehlt folgende Richtlinie:

a) Fachoberschulreife (Mittlere Reife) ober gleichwertiger Abschluss: bis zu 6 Monate
b) Fachhochschulreife oder allgemeine Hochschulreife: bis zu 12 Monate
c) abgeschlossene Berufsausbildung: bis zu 12 Monate 

Nähere Einzelheiten sind im Antragsformular zusammengefasst. Bitte beachten Sie, dass die Richtlinien Richtwerte darstellen und keine Einzelfallprüfung ersetzen.

Antragsformular und Richtlinie zur Abkürzung der Ausbildungszeit

Teilzeitausbildung

Auszubildender und Ausbildender können vereinbaren, die Ausbildung in Teilzeit durchzuführen. Im Berufsausbildungsvertrag muss die Verkürzung der täglichen oder wöchentlichen Ausbildungszeit erfasst werden. Die tägliche oder wöchentliche Ausbildungszeit darf maximal um 50 Prozent gekürzt werden. Die Ausbildungsdauer verlängert sich entsprechend der Kürzung der täglichen oder wöchentlichen Ausbildungszeit.

Antragsformular und Richtlinie zur Teilzeitausbildung

Vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung

Bei Beantragung einer vorzeitigen Zulassung zur Abschlussprüfung müssen die Leistungen in der Berufsschule besonders gut sein. In diesen Fällen ist in der Regel eine Zulassung zu dem der regulären Prüfung vorausgehenden Prüfungstermin möglich. Bei einer zu Beginn der Ausbildung gewährten Verkürzung der Ausbildungszeit ist eine vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung nur bedingt möglich. 

In den Richtlinien zum Antrag auf vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung finden Sie weitere Informationen. Bitte beachten Sie, dass die Richtlinien Richtwerte darstellen und keine Einzelfallprüfung ersetzen.

Antragsformular und Richtlinie zur vorzeitigen Zulassung zur Abschlussprüfung

Ausbildung in kieferorthopädischen Praxen und bei der Bundeswehr

Für Auszubildende in kieferorthopädischen Praxen und bei der Bundeswehr ist es Voraussetzung, während der Ausbildungszeit im zweiten und dritten Ausbildungsjahr in einer allgemeinzahnärztlichen Praxis die fehlenden Inhalte zu erlernen, die in der kieferorthopädischen Praxis und bei der Bundeswehr nicht vermittelt werden können. Diese zusätzlichen Kenntnisse können im Block oder einmal wöchentlich vermittelt werden. Der Ausbilder ist verpflichtet, diese Zusatzerklärung mit einem Vertragszahnarzt zu schließen und bei Beginn der Ausbildung zusammen mit dem Ausbildungsvertrag beim Zahnärztlichen Bezirksverband einzureichen.

Zusatzerklärung für Ausbildungsverträge mit Kieferorthopäden oder in der Bundeswehr

Zuletzt angepasst am 16.10.26

KontaktImpressumHinweisgebertoolDatenschutzCookie-Einstellungen