Erwerb der Kenntnisse im Strahlenschutz
Wer benötigt die Kenntnisse?
Zahnärztliches Personal benötigt Kenntnisse im Strahlenschutz, wenn es Röntgenuntersuchungen unter ständiger Aufsicht und Verantwortung einer fachkundigen Zahnärztin oder eines fachkundigen Zahnarztes technisch durchführen soll.
Die erforderlichen Kenntnisse im Strahlenschutz für Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA) sind gemäß
Erwerb der Kenntnisse
Wer die Ausbildung zur/zum Zahnmedizinischen Fachangestellten (ZFA) in Deutschland absolviert hat, erwirbt die erforderlichen Kenntnisse im Strahlenschutz in der Regel im Rahmen der Berufsausbildung.
In Bayern erhalten Auszubildende nach erfolgreichem Bestehen der Röntgenprüfung im Rahmen der Abschlussprüfung eine Bescheinigung über den Erwerb der erforderlichen Kenntnisse im Strahlenschutz für zahnärztliches Personal. Diese Bescheinigung wird häufig als „Röntgenschein“ bezeichnet.
Die Bescheinigung wird vom jeweils zuständigen
Ausbildung außerhalb Deutschlands oder andere medizinische Ausbildung
Wer die Ausbildung zur Zahnmedizinischen Fachangestellten nicht in Deutschland absolviert hat oder über eine andere medizinische Ausbildung verfügt, muss die erforderlichen Kenntnisse im Strahlenschutz in der Regel gesondert erwerben.
Wenn eine Tätigkeit in Bayern angestrebt wird, prüft die Bayerische Landeszahnärztekammer, ob
- die vorhandene Ausbildung oder Qualifikation für den Erwerb der Kenntnisse im Strahlenschutz berücksichtigt werden kann,
- die Kenntnisse in einem speziellen Kurs erworben werden müssen oder
- die Voraussetzungen für einen Erwerb der Kenntnisse vorliegen.
So stellen Sie den Antrag
Für die Prüfung Ihrer ausländischen oder sonstigen medizinischen Ausbildung reichen Sie den Antrag zusammen mit den erforderlichen Nachweisen bei der Bayerischen Landeszahnärztekammer ein.
1. Antrag ausfüllen
Den Antrag auf Prüfung und Erwerb der Kenntnisse im Strahlenschutz können Sie am Computer ausfüllen und anschließend ausdrucken.
2. Erforderliche Unterlagen zusammenstellen
Bitte reichen Sie folgende Unterlagen ein:
- Zeugnis oder Diplom über den im Ausland erworbenen Ausbildungsabschluss mit Bezeichnung der Ausbildung
- Nachweis über die Ausbildungsinhalte, insbesondere die Fächer der Ausbildung mit Anzahl der Unterrichtseinheiten (Stundentafel)
- Identitätsnachweis bei Namensänderung, zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass
Alle Unterlagen müssen auf Grundlage der Originaldokumente amtlich übersetzt sein. Die benötigten Unterlagen sind auch im Antrag aufgeführt.
3. Unterlagen per Post einreichen
Die Unterlagen müssen im Original oder als amtlich beglaubigte Kopie per Post eingereicht werden.
Bayerische Landeszahnärztekammer
Referat Strahlenschutz
Flößergasse 1
81369 München
4. Prüfung durch die BLZK
Nach Eingang der vollständigen Unterlagen prüft die Bayerische Landeszahnärztekammer, ob die vorhandene Ausbildung beziehungsweise Qualifikation für den Erwerb der erforderlichen Kenntnisse im Strahlenschutz anerkannt werden kann oder ob ein zusätzlicher Kurs erforderlich ist.
Häufige Fragen
Personen, die derzeit nicht in ihrem Beruf tätig sind, müssen die Kenntnisse im Strahlenschutz trotzdem mindestens alle fünf Jahre aktualisieren. Dies gilt beispielsweise auch während des Mutterschutzes, der Elternzeit oder bei einer anderweitigen beruflichen Tätigkeit.
Das hängt von Ihrer Ausbildung und den darin erworbenen Kenntnissen ab. Wenn Sie in Bayern tätig werden möchten, prüft die Bayerische Landeszahnärztekammer Ihre Unterlagen und entscheidet, ob ein zusätzlicher Kurs zum Erwerb der erforderlichen Kenntnisse im Strahlenschutz notwendig ist.
Auch bei einer sonstigen medizinischen Ausbildung ist eine Prüfung durch die Bayerische Landeszahnärztekammer erforderlich. Anhand Ihrer Ausbildungsunterlagen wird geprüft, ob die Voraussetzungen für den Erwerb der Kenntnisse vorliegen und ob gegebenenfalls ein Kurs erforderlich ist.
Nein. Aufgrund der Vielzahl der Bearbeitungsvorgänge kann das Referat Strahlenschutz keine Termine für eine persönliche Einsichtnahme oder Prüfung der Unterlagen vor Ort anbieten. Wir bitten um Ihr Verständnis. Bitte reichen Sie die Unterlagen per Post ein.
- Eine amtlich beglaubigte Kopie bestätigt die Übereinstimmung mit dem Original und ermöglicht Ihnen, das Originaldokument zu behalten.
- Die Beglaubigung muss sich auf das Originaldokument beziehen. Kopien von bereits beglaubigten Kopien werden von der Bayerischen Landeszahnärztekammer nicht anerkannt.
- Beglaubigungen können z. B. von Stadt- und Gemeindeverwaltungen, Einwohnermeldeämtern, Landratsämtern oder Notaren vorgenommen werden. Die Beglaubigung enthält Datum, Unterschrift und Dienstsiegel der beglaubigenden Stelle.
Gemäß Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) darf eine Bescheinigung über den Erwerb der Kenntnisse im Strahlenschutz nur innerhalb von fünf Jahren nach dem erfolgreich absolvierten Kurs ausgestellt werden.

Telefonisch erreichbar:
Mo–Do: 8.30 bis 11.30 Uhr und 12.30 bis 15.00 Uhr
Zuletzt angepasst am 16.10.26