Aufstiegs-BAföG
Karriere-Turbo für ZFA
Bis zu 15.000 Euro Förderung für die Aufstiegsfortbildung: 50 Prozent als Zuschuss, weitere 50 Prozent als zinsgünstiges Darlehen – einkommens- und vermögensunabhängig sowie flexibel in Voll- oder Teilzeit. Das Aufstiegs-BAföG ebnet den Weg nach oben. Unter bestimmten Voraussetzungen sind zusätzlich Unterhaltsförderung und Kinderbetreuungszuschlag möglich.
Alle, die sich mit einem Lehrgang oder an einer Fachschule auf eine anspruchsvolle berufliche Fortbildungsprüfung in Voll- oder Teilzeit vorbereiten und die jeweiligen Zulassungsvoraussetzungen erfüllen – unabhängig vom Alter.
Im zahnmedizinischen Bereich werden Aufstiegsfortildungen zur/zum Zahnmedizinischen Verwaltungsassistent/in (ZMV), Zahnmedizinischen Propylaxeassistent/in (ZMP) oder Dentalhygieniker/in (DH) gefördert.
- Maßnahmen der ersten Fortbildungsstufe müssen mindestens 200 Unterrichtsstunden umfassen. In Teilzeit werden Maßnahmen der ersten Fortbildungsstufe bis zu einer Mindeststundenzahl von 400 Unterrichtsstunden gefördert.
- Bei Vollzeitmaßnahmen müssen in der Regel je Woche mindestens 25 Unterrichtsstunden an vier Werktagen stattfinden. Vollzeitfortbildungen dürfen insgesamt nicht länger als drei Jahre dauern.
- Bei Teilzeitmaßnahmen müssen die Lehrveranstaltungen monatlich im Durchschnitt mindestens 18 Unterrichtsstunden umfassen. Teilzeitmaßnahmen dürfen insgesamt nicht länger als vier Jahre dauern.
- Für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren können bis zu 15.000 Euro gefördert werden.
- 50 Prozent der Förderung werden als Zuschuss gewährt. Für die verbleibenden 50 Prozent kann ein zinsgünstiges KfW-Darlehen in Anspruch genommen werden.
- Die Förderung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren ist einkommens- und vermögensunabhängig.
- Unter bestimmten Voraussetzungen können zusätzlich eine einkommens- und vermögensabhängige Unterhaltsförderung sowie ein Kinderbetreuungszuschlag gewährt werden.
Meistens sind die kommunalen Ämter für Ausbildungsförderung (Landratsämter) bei den Kreisen und kreisfreien Städten hierfür zuständig. Zuständige Förderämter finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Bildung und Forschung:
Für die Antragstellung werden je nach persönlicher Situation unterschiedliche Formblätter und Unterlagen benötigt. Informieren Sie sich daher zunächst beim zuständigen Förderamt, welche Unterlagen Sie in Ihrem Fall einreichen müssen.
Nach Vorlage der erforderlichen Zulassungsunterlagen erhalten Sie außerdem:
- das Formblatt B von Ihrem Fortbildungsinstitut,
- das Formblatt Z von der Bayerischen Landeszahnärztekammer.
Detaillierte Informationen zum Aufstiegs-BAföG sowie zu den erforderlichen Antragsunterlagen finden Sie hier:

Mo, Mi, Do: 8.30 bis 11.30 und 12.30 bis 15.00 Uhr
Di: 12.30 bis 15.00 Uhr
Zuletzt angepasst am 14.10.26